Kommunalinvestitionsförderungsgesetz

Bezirksregierung Münster sorgt dafür, dass Investitionshilfen schnell und unbürokratisch an die Kommunen gezahlt werden

Die Bezirksregierung Münster ist mit der Umsetzung des vom Landtag beschlossenen Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes NRW im Regierungsbezirk betraut worden. Die Kreise und Kommunen in Nordrhein-Westfalen sollen in ihren Investitionen durch Bundesmittel in Höhe von mehr als 1,1 Milliarden Euro gestärkt werden. Im Regierungsbezirk Münster stehen aus diesem Topf 173,6 Millionen Euro für Investitionen im Bereich Infrastruktur zur Verfügung.


Voller Zugriff auf den Tagesanzeiger – Registrieren Sie sich jetzt kostenlos!

Um den vollständigen Artikel im Tagesanzeiger zu lesen, melden Sie sich bitte in Ihrem Themennetzwerke®-Konto an. Die Registrierung bei Themennetzwerke® ist kostenlos und ermöglicht Ihnen den vollständigen Zugang zum Tagesanzeiger und vielem mehr.

Falls Sie den Tagesanzeiger bereits auf kommunalwirtschaft.eu abonniert hatten und davor keinen Themennetzwerke® Account registriert hatten, dann klicken Sie auf den folgenden Link, um Ihr Passwort zu Ihrer bereits registrierten E-Mail-Adresse hinzuzufügen: Passwort für kommunalwirtschaft.eu Abonnenten hinzufügen

Jetzt einloggen Kostenlos registrieren

Die Landesregierung hat mit diesem Gesetz die rechtlichen Grundlagen für eine schnelle, unbürokratische und wirkungsvolle Umsetzung des Bundesrechts in NRW geschaffen, damit die Kreise und Kommunen rasch investieren können.

Regierungspräsident Prof. Dr. Reinhard Klenke begrüßt die Entscheidung: "Die finanzielle Unterstützung gibt den Kreisen und Kommunen im Regierungsbezirk wichtigen Spielraum für dringend notwendige Sanierungsmaßnahmen und Investitionen in ihre Infrastruktur".

Die Fördermittel werden den nordrhein-westfälischen Kreisen und Kommunen pauschal angewiesen. Die pauschale Verteilung gewährleistet, dass sie eigene Schwerpunkte setzen können.

Investitionen mit den Schwerpunkten Infrastruktur und Bildungsinfrastruktur werden bis zu 90 Prozent gefördert. Kreise und Kommunen selbst müssen nicht mehr als den bundesrechtlich vorgeschriebenen Eigenanteil in Höhe von zehn Prozent erbringen, so dass auch finanzschwache Kommunen in die Lage versetzt werden, Mittel in Anspruch nehmen zu können.

Denkbar sind Maßnahmen in folgenden Bereichen:

1. Investitionen mit dem Schwerpunkt Infrastruktur

  1. Krankenhäuser,
  2. Lärmbekämpfung, insbesondere bei Straßen, ohne Schutz vor verhaltensbezogenem Lärm,
  3. Städtebau (ohne Abwasser) einschließlich altersgerechter Umbau, Barriere-Abbau (auch im öffentlichen Personennahverkehr), Brachflächenrevitalisierung,
  4. Informationstechnologie, beschränkt auf finanzschwache Kommunen in ländlichen Gebieten, zur Erreichung des 50 Mbit-Ausbauziels,
  5. Energetische Sanierung sonstiger Infrastrukturinvestitionen,
  6. Luftreinhaltung.

2. Investitionen mit dem Schwerpunkt Bildungsinfrastruktur

  1. Einrichtungen der frühkindlichen Infrastruktur, einschließlich des Anschlusses dieser Infrastruktur an ein vorhandenes Netz, aus dem Wärme aus erneuerbaren Energieträgern bezogen wird,
  2. Energetische Sanierung von Einrichtungen der Schulinfrastruktur,
  3. Energetische Sanierung kommunaler oder gemeinnütziger Einrichtungen der Weiterbildung,
  4. Modernisierung von überbetrieblichen Berufsbildungsstätten.

Weitere Informationen zum Kommunalinvestitionsförderungsgesetz sind auf den Seiten des Ministerium für Inneres und Kommunales NRW unter www.mik.nrw.de zu finden.

Bezirksregierung Münster direkter Link zum Artikel