Kommunen wieder handlungsfähig machen

Städte- und Gemeindebund NRW zum Gemeindefinanzierungsgesetz 2023: Finanzielle Grundausstattung überfällig

Am Freitag berät der Landtagsausschuss für Kommunales über das Gemeindefinanzierungsgesetz 2023. Die Städte und Gemeinden fordern, endlich den Einstieg in eine angemessene finanzielle Grundausstattung der Kommunen zu unternehmen.


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"Die Eckdaten für das GFG 2023 sind ein Abbild der besseren Einnahmen aus der Vergangenheit, werden aber den Anforderungen der gewaltigen Krisen, in denen wir uns befinden, nicht gerecht", sagte Hauptgeschäftsführer Christof Sommer im Vorfeld der Anhörung.

Die Kommunen hätten allen Grund zu massiver finanzieller Besorgnis. Allein die Energiekrise werde die erhöhten Zuweisungen aus dem GFG mehr als aufzehren.

"Hinzu kommen zahlreiche weitere Belastungen, etwa durch Neuerungen im Gebührenrecht, die Aufnahme von Flüchtlingen oder die Krise der Stadtwerke", so Sommer. Zudem müsse man im öffentlichen Dienst mit deutlich höheren Tarifen für das Personal und weiter steigenden Baukosten rechnen. Für Klimaschutz, Energie- und Mobilitätswende sei dabei noch nicht ein Cent investiert.

"Die Kommunen fahren finanziell seit vielen Jahren auf Verschleiß", kritisierte Sommer. Viele könnten sich nur dank kurzfristig geschnürter Rettungspakete und befristeter Förderprogramme über Wasser halten. "Zukunftsfähig werden können die Städte und Gemeinden aber nur, wenn das Land endlich den Einstieg in eine angemessene Grundausstattung der Kommunen unternimmt und unseren Anteil an den Steuereinnahmen wieder auf 28,5 Prozentpunkte erhöht."

Das Land fordere man angesichts der schwierigen Situation der kommunalen Haushalte außerdem auf, auf die Rückzahlung der während der Corona-Pandemie gezahlten Finanzhilfen im Rahmen des GFG 2021 und 2022 zu verzichten. "Dies wäre ein der derzeitigen Situation angemessenes Signal an die Kommunen", sagte Sommer.

Das Präsidium hat das Land überdies dazu aufgefordert, die nach kreisfreien Städten und kreisangehörigen Städten und Gemeinden differenzierte Ermittlung der fiktiven Realsteuerhebesätze schnellstmöglich vollständig – und nicht wie geplant nur hälftig – umzusetzen.

Ein solches Vorgehen steht aus Sicht der kreisangehörigen Städte und Gemeinden in signifikantem Widerspruch zu den gutachterlichen Empfehlungen.

Aktuelle Beschlüsse des StGB NRW-Präsidiums zum GFG 2023

Angesichts der finanziellen Herausforderungen, welche Städte und Gemeinden aktuell und in den kommenden Jahren zu bewältigen haben, fordert das Präsidium den Landtag und die Landesregierung dazu auf, endlich den Einstieg in eine angemessene finanzielle Grundausstattung der Kommunen durch eine spürbare Anhebung des Verbundsatzes auf 28,5 Prozentpunkte zu unternehmen und so der strukturellen Unterfinanzierung effektiv und dauerhaft entgegenzuwirken. Einer solch langfristigen Lösung ist insbesondere der Vorzug vor etwaigen Einzelförderprogrammen zu geben, die typischerweise befristet und mit zusätzlichem administrativem Aufwand verbunden sind. Um ihre Handlungsfähigkeit dauerhaft zu sichern, brauchen die Kommunen neben bilanziellen Erleichterungen echte Haushaltszuflüsse.

Das Präsidium fordert das Land NRW ferner dazu auf, die angekündigte Rückführung der Aufstockung der GFG 2021 und 2022 zu unterlassen und so eine dauerhafte Belastung der Kommunalhaushalte über die kommenden Jahrzehnte zu vermeiden.

Das Präsidium fordert das Land NRW weiter dazu auf, die differenziert nach kreisfreien Städten und kreisangehörigen Städten und Gemeinden vorgesehene Ermittlung der fiktiven Realsteuerhebesätze schnellstmöglich vollständig – und nicht wie geplant nur hälftig – umzusetzen. Für eine nur hälftige Umsetzung fehlt jedwede sachliche Rechtfertigung.

Das Präsidium begrüßt den Vorschlag, die Einführung eines Ansatzes für Klimawandel und Klimaanpassung im kommunalen Finanzausgleich eingehend zu prüfen.

Sämtliche Beschlüsse des StGB NRW-Präsidiums im >>>Überblick

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