Kreislaufwirtschaft hat neuen Mindestlohn

Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände enigen sich auf einen Branchenmindestlohn

Der Branchenmindestlohn für die Abfallwirtschaft wird fortgeführt. Darauf einigten sich der BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft e. V., die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) und die ver.di Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft am 24.06.2014 in Frankfurt/Main.


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Zudem beschlossen die Tarifparteien, den Branchenmindestlohn von derzeit 8,68 € je Stunde ab 01.07.2014 auf 8,86 € je Stunde zu erhöhen. Die Mindestlaufzeit des Tarifvertrages ist bis zum 30.06.2015 vereinbart. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales muss ihn noch für allgemeinverbindlich erklären.

Oliver Gross, BDE-Vizepräsident und Vorsitzender der Kleinen Tarifkommission: „Gemeinsames Anliegen der Verhandlungspartner war, die mindestlohnfreie Zeit, die für einen gewissen Zeitraum ohnehin zu erwarten ist, so kurz wie möglich zu halten.“

BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft e. V. direkter Link zum Artikel