»Kurzarbeit bleibt in unsicheren Zeiten verlässliche Planungsgrundlage für Unternehmen und Beschäftigte!«

Statement von Arbeitsminister Martin Dulig zum Beschluss des Bundeskabinetts:

Das Bundeskabinett hat heute die Zugangserleichterungen für die Gewährung des Kurzarbeitergeldes aus der Corona-Zeit weiter verlängert.


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Dies forderte am 11. März 2022 bereits Sachsens Arbeitsminister Martin Dulig im Bundesrat in einem Redebeitrag.

Arbeitsminister Martin Dulig: »Ich bin froh und dankbar, dass die Bundesregierung heute so entschieden hat. Die Sonderregelungen zum Kurzarbeitergeld haben sich während des Corona-Krisenmanagement in der Pandemie bewährt und zur Stabilisierung des Arbeitsmarktes und vieler Unternehmen beigetragen. 

Auch zur Bewältigung der Herausforderungen durch die Unterbrechung von Lieferketten und dem Wegbrechen von Absatzmärkten, denen wir uns im Zusammenhang mit dem von Russland verursachten Aggressionskrieges in der Ukraine stellen müssen, wird die nun verlängerte Kurzarbeiterregelung einen wichtigen Beitrag leisten.

Kurzarbeit verbindet in Deutschland in besonderer Weise die soziale Sicherung mit wirtschaftlicher Vernunft. Sie ist das wichtigste Instrument, um Beschäftigte mit ihren Erfahrungen in einer Krise im Unternehmen zu halten die so nach Beendigung der Krise sofort wieder durchstarten zu können. 

Die Bundesregierung schafft einmal mehr in diesen unsicheren Zeiten eine klare Planungsgrundlage für Unternehmen und Beschäftigte: Kurzarbeit bleibt eine verlässliche Säule der Krisenbewältigung.«

Hintergrund:
Mit der heute beschlossenen Verordnung über den erweiterten Zugang zum Kurzarbeitergeld werden die Zugangserleichterungen bis zum Ablauf des 30. Juni 2023 verlängert. Hintergrund der Laufzeitverlängerung sind die unsichere Entwicklung des Arbeitsmarktes bedingt durch den russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine und die Auswirkungen auf Lieferketten und die Preisbildung auf den Weltmärkten. Mit der Verlängerung sollen Beschäftigungsverhältnisse stabilisiert und Arbeitslosigkeit sowie Insolvenzen vermieden werden. Konkret sind bei der Verlängerung der Zugangserleichterungen die Absenkung des Mindesterfordernisses und Verzicht auf den Aufbau negativer Arbeitssalden sowie die Öffnung des Kurzarbeitergeldes für Leiharbeitnehmer vorgesehen.

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