Landrat Dr. Müller: Strukturschwache Kommunen brauchen eine nachhaltige Lösung ihrer Finanzprobleme

Aktionsbündnis "Für die Würde unserer Städte" zum Gesetzentwurf der Bundesregierung für ein Gesetz zur Förderung von Investitionen in finanzschwachen Kommunen

„Unsere strukturschwachen Kommunen brauchen unbedingt eine nachhaltige Lösung ihrer Finanzprobleme", so Landrat Dr. Ansgar Müller, der sich im Aktionsbündnis „Für die Würde unserer Städte" stark engagiert. „Bund und Land sind dabei gemeinsam mit den Kommunen gefordert, die grundlegenden finanziellen Probleme zu lösen."


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„Wir freuen uns, dass nach der parteiübergreifenden Demonstration mit Kolleginnen und Kollegen aus mehr als 50 Städten aus sieben Bundesländern in Berlin endlich Bewegung in die Bundespolitik kommt und Entlastungen für finanzschwache Kommunen vorgesehen sind. Was im Bundeskabinett beschlossen und im Landtag aktuell diskutiert wird, ist ein guter Schritt, doch für die Rettung der Kommunen ist das noch kein wirklicher Feuerwehreinsatz, sondern es sind erst einmal viele Tropfen auf einem heißen Stein. Aber es gibt uns Hoffnung, dass die grundlegenden Probleme erkannt sind und im Weiteren angegangen werden."

Mit dieser Stellungnahme relativieren die Sprecher des Aktionsbündnisses „Für die Würde unserer Städte", Oberbürgermeisterin Dagmar Mühlenfeld (SPD) aus Mülheim an der Ruhr und Wuppertals Oberbürgermeister Peter Jung (CDU), den von der Großen Koalition vermittelten öffentlichen Eindruck, mit den jüngsten Hilfen würden die um ihre Gestaltungsfähigkeit ringenden Kommunen weitgehend von ihren Sorgen befreit. Das sei keineswegs der Fall.

Jetzt kommt es darauf an, konkrete Verteilungsschlüssel zu finden. Dazu OB Mühlenfeld und ihr Kollege Jung: „Nachdem der Bund aus unserer Sicht sinnvolle Kriterien für die Mittelverteilung gefunden hat, sind nun die Länder gefordert, damit die Mittel auch zu 100 % entsprechend an die finanzschwachen Kommunen weiter geleitet werden." Hierzu müssen nach Auffassung des Aktionsbündnisses in einem ersten Schritt klare Zugangskriterien für die konkrete „Finanzschwäche" definiert werden. Ein geeignetes Kriterium könnte die Überschuldung oder die drohende Überschuldung sein (analog zum Stärkungspaktgesetz), ein weiteres der Erhalt von Schlüsselzuweisungen.

In einem nächsten Schritt ist festzulegen, wie die Verteilung erfolgt. Hierbei könnten die Höhe der Kassenkredite, die Arbeitslosenquote oder die Zahl der Hartz-IV Bedarfsgemeinschaften herangezogen werden.

Für die Kämmerer-Sprecher des Bündnisses, Uwe Bonan (Mülheim an der Ruhr) und Dr. Johannes Slawig (Wuppertal), ist zudem eine unkomplizierte Abwicklung wichtig. „Wir stehen bereit und haben vor dem Hintergrund des riesigen Investitionsstaus genug Maßnahmen in der Planung, die mit den Bundeshilfen finanziert werden können."

Mühlenfeld, Jung und ihre Kämmerer bitten die Bundespolitik, bei der so dringend notwendigen finanziellen Entlastung der Kommunen objektiv zu bleiben und auf „politisches Marketing" zu verzichten. „Trotz aller positiven Entwicklungen fehlt immer noch ein substanzieller Vorschlag für eine nachhaltige Lösung der Finanzprobleme Strukturschwacher Kommunen", zeigt Dagmar Mühlenfeld auf. Das Aktionsbündnis erwartet daher als nächste Botschaft aus Berlin die baldige Entscheidung der Fraktionen des Deutschen Bundestages über den Termin einer öffentlichen Plenardebatte zur gesetzlich vorgeschriebenen, jedoch nicht mehr vorhandenen Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse zwischen den um ihre Gestaltungsfähigkeit kämpfenden Kommunen und ihren reichen „Verwandten". Das hatten alle Fraktionsspitzen bei der Kommunalkonferenz am 24. Februar versprochen.

Kreis Wesel