Neue Wirtschaftsförderrichtlinie in Kraft

Glawe: Förderanreize sind weiter nötig – bestmögliche Förderung für Unternehmen und Investoren ausreichen

Die neue Förderrichtlinie für die „Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) in Mecklenburg-Vorpommern ist in Kraft getreten. Das Programm regelt die Investitionsförderung für Unternehmen. „Die Wirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern kommt voran. Dennoch müssen wir den wirtschaftlichen Aufholprozess weiter vorantreiben.


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Wirtschaftliche Förderanreize für Unternehmer und Investoren sind weiter nötig. Ziel ist es dabei auch, im Ergebnis zu mehr Jobs auf dem ersten Arbeitsmarkt zu kommen. Nachholbedarf haben wir vor allem im verarbeitenden Gewerbe“, sagte der Minister für Wirtschaft, Bau und Tourismus Harry Glawe am Montag in Schwerin. Die Industriedichte in MV liegt mit 47 Erwerbstätigen je 1.000 Einwohnern unter dem Bundesdurchschnitt von 89.

Neues Fördergebiet - bestmögliche Förderung ausreichen

Die neue Landesrichtlinie berücksichtigt die neuen europäischen und bundeseinheitlichen Rahmenbedingungen. Mecklenburg-Vorpommern war ein sogenanntes A-Fördergebiet (Höchst­förderung) und ist von der EU zu einem (vordefinierten) C-Gebiet eingestuft worden. „Wir sind in den vergangenen Jahren in Mecklenburg-Vorpommern wirtschaftlich vorangekommen. Dies bedeutet, dass wir heute nicht mehr Höchstfördergebiet innerhalb der EU sind, Unternehmen werden dennoch bestmöglich unterstützt“, so Glawe weiter. Es gelten Höchstfördersätze von 15 Prozent für große Unternehmen (ab 250 Beschäftigte), 25 Prozent für mittlere Unternehmen (50 bis 249 Beschäftigte) und 35 Prozent für kleine Unternehmen (10 bis 49 Beschäftigte), befristet bis Ende Dezember 2017. Zwischen den Jahren 2018 bis 2020 reduzieren sich die Förderhöchstsätze um jeweils fünf Prozentpunkte und gleichen sich somit den Fördersätzen in C-Fördergebieten an.

Anhebung der Basisfördersätze möglich

Die Basisfördersätze (10/20/30 Prozent für Errichtungen und 10/15/25 Prozent für sonstige Vorhaben, zum Beispiel Erweiterungen) können sich unter bestimmten Voraussetzungen erhöhen. „Hierbei müssen entsprechende Kriterien erfüllt werden. Dies erhöht auch die Attraktivität für potentielle Investoren“, sagte Glawe. Eine erhöhte Förderung ist möglich, wenn es sich unter anderem um die Ansiedlung oder Erweiterung in einer besonders strukturschwachen Region, die Umsetzung eines Vorhabens im verarbeitenden Gewerbe oder wenn es sich um ein besonders innovatives Vorhaben mit hohem Potential aus dem Bereich Forschung und Entwicklung handelt. Dies gilt auch für Anstrengungen eines Unternehmens, welches die Vereinbarkeit von Familie & Beruf verbessern will.

Landkreis Vorpommern-Greifswald - Höhere Fördersätze

Ein weiteres positives Ergebnis der Verhandlungen mit der EU-Kommission gibt es für den Landkreis Vorpommern-Greifswald (ehemalige Landkreise Ostvorpommern und Uecker-Randow). „Aufgrund der Nachbarschaft zu Polen, wo deutlich höhere Fördersätze zulässig sind, können Höchstfördersätze für Investitionen von Unternehmen um fünf Prozent angehoben werden. Damit soll ein zu großes Fördergefälle zur polnischen Nachbarregion vermieden werden“, sagte Glawe.

Förderung von Großunternehmen weiter möglich

Wirtschaftsminister Glawe hatte sich in Brüssel während des Verhandlungszeitraumes dafür eingesetzt, dass die Förderung von Großunternehmen beibehalten werden soll. „Das ist ein Erfolg für unser Land. Das Trommeln aus MV hat in Brüssel zu nachhaltigem Erfolg geführt. Die Förderung für Großunternehmen in C-Fördergebieten war eigentlich schon so gut wie vom Tisch. Am Ende zählt das Ergebnis: Großunternehmen können künftig weiter unterstützt werden. Die Praxis hat gezeigt, dass die Ansiedlung eines Großunternehmens oft Aufträge für die regionale Wirtschaft nach sich zieht und auch dazu beiträgt, dass sich weitere Firmen ansiedeln“, betonte Glawe. Investitionen von Unternehmen ab 250 Beschäftigten (große Unternehmen) können künftig dann gefördert werden, wenn es sich um Neuansiedlungen handelt oder wenn damit die Einführung neuer Produkte oder Prozessinnovationen verbunden sind.

Über 1.100 neue Arbeitsplätze

Für die Investitionsförderung im Rahmen der Gemeinschafts­aufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) stehen einschließlich der Mittel aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) rund 100 Millionen Euro jährlich zur Verfügung. Allein im Jahr 2013 wurden mit der GRW-Förderung für die gewerbliche Wirtschaft 155 neue Investitionsvorhaben mit Investitionszuschüssen in Höhe von rund 96 Millionen Euro unterstützt. Damit wurden Gesamtinvestitionen von rund 370 Millionen Euro angeschoben. Über 1.100 neue Arbeitsplätze werden nach Abschluss aller Maßnahmen entstehen, über 5.000 Jobs werden gesichert.

Ministerpräsident des Landes Mecklenburg-Vorpommern direkter Link zum Artikel