Reform der Schuldenbremse

„Eine reformierte Schuldenbremse ermöglicht Investitionen in Bildung, Infrastruktur sowie Klimaschutz und Zukunftstechnologien und stärkt damit die Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands“, unterstreicht BNW-Geschäftsführerin Dr. Katharina Reuter angesichts der aktuellen Haushaltsdebatte. Der BNW weist auf seine Reformvorschläge für die Schuldenbremse hin.


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„Unsere Ansätze zeigen, wie wir die Wirtschaft nachhaltig ankurbeln können, ohne auf problematische Sondervermögen zurückgreifen zu müssen", erläutert Reuter weiter.

Konkret schlägt der BNW eine Investitionsklausel vor, die gezielte Ausgaben für Zukunftstechnologien wie erneuerbare Energien, Digitalisierung und nachhaltige Infrastruktur von der Schuldenbremse ausnimmt. Ergänzend dazu empfiehlt der Verband die Prüfung einer Investitionsprämie, die Unternehmen steuerliche Anreize für nachhaltige Investitionen bietet. „Diese Maßnahmen würden nicht nur kurzfristig die Konjunktur stimulieren, sondern auch langfristig unsere Wirtschaft zukunftsfähig machen“, betont Reuter.

Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD und LkSG)

Das Kabinett verhandelt morgen voraussichtlich ein Gesetz zur nationalen Umsetzung der EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD). Der BNW fordert die konsequente Umsetzung: „Die CSRD ist ein Meilenstein für eine transparente Nachhaltigkeitsberichterstattung. Eine Verwässerung würde die Glaubwürdigkeit der deutschen Nachhaltigkeitspolitik untergraben – was gerade angesichts der Fortschreibung der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie absurd wäre“, unterstreicht Reuter.

Aktuell sind für das Prüfgeschäft der CSRD nur Wirtschaftsprüfungsgesellschaften vorgesehen. „Die Politik darf das Feld nicht den 'Big Four' überlassen. Qualifizierte Umwelt- und Nachhaltigkeitsprüfer:innen verfügen über tiefgreifendes Fachwissen. Wir plädieren nachdrücklich dafür, sie für die Prüfung der CSRD-Berichte zuzulassen“ führt Reuter fort.

Zudem weist sie auf potenzielle Mehrkosten hin: „Viele KMU, die CSRD-Berichte anfertigen müssen oder wollen, können sich die großen Wirtschaftsprüfungsgesellschaften schlicht nicht leisten. Eine Öffnung des Prüfmarktes würde nicht nur die Expertise erhöhen, sondern die CSRD-Anforderungen auch umsetzbar für den Mittelstand machen.“

Im Zuge der nationalen Einführung der CSRD wird über eine mögliche Aussetzung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes diskutiert. „Ein alarmierendes Signal!“ betont Reuter. „Wie wollen wir Menschenrechte und Umweltschutz entlang globaler Lieferketten schützen, wenn wir die entsprechende Berichtsplicht aussetzen“, fragt sie.

BNW: Bundesverband Nachhaltige Wirtschaft e.V.