Regierung nennt Gründe gegen Bitcoin als Zahlungsmittel

Finanzen — Antwort — hib 365/2024

Das Internet-Geld Bitcoin erfüllt aus Sicht der Bundesregierung nicht die wesentlichen Geldfunktionen. Grundsätzlich könne er zwar als Tauschmittel in Transaktionen genutzt werden, heißt es in einer Antwort (20/11569) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/11236). Weiter heißt es dort aber: „Die hohe Volatilität ist jedoch ein Hindernis für eine breite Verwendung als Zahlungsmittel, Wertaufbewahrungsmittel oder Wertmesser.“


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Alleiniges gesetzliches Zahlungsmittel in den Ländern der Eurozone seien Euro-Banknoten und Euro-Münzen, betont die Bundesregierung. Die AfD-Fraktion hatte nach „rechtlichen, technischen, ökonomischen oder sonstigen Rahmenbedingungen“ gefragt, „die die Anerkennung des Bitcoin als alternatives bzw. ergänzendes gesetzliches Zahlungsmittel verhindern“. Auch nach einem möglichen Bitcoin-Verbot hatten sich die Fragesteller erkundigt.

Dazu ist in der Antwort zu lesen: „ Die Bundesregierung erarbeitet derzeit weder ein grundsätzliches Verbot des Besitzes oder des Handels von Kryptowerten wie z. B. Bitcoin noch eine Regulierung des Betriebs selbstbetriebener Bitcoin-Netzwerkinfrastrukturen.“

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