Sachsens Städte und Gemeinden richten ihre Erwartungen an die Regierung des neuen Sächsischen Landtages

Teil 6 - Kommunale Finanzierung nachhaltig verbessern und Kommunale Spielräume vergrößern

Der Sächsische Städte- und Gemeindetag hat nach Beschlussfassung seines Landesvorstandes hohe Erwartungen an die Regierung des am 1. September 2024 zu wählenden Sächsischen Landtages. Diese Erwartungen werden in mehreren Teilen veröffentlicht. Im Mittelpunkt dieser letzten Veröffentlichung stehen die kommunalen Finanzen.


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Die aufgabengerechte Finanzausstattung der sächsischen Kommunen steht angesichts niedrigen Wirtschaftswachstums, neuer Steuerentlastungen des Bundes und nach wie vor hoher Kostensteigerungen bei Wahrnehmung der kommunalen Aufgaben vor schwierigen Herausforderungen. „Wir erwarten in der nächsten Legislaturperiode eine deutliche Verbesserung der kommunalen Finanzausstattung vom Freistaat Sachsen“, sagte der Präsident des SSG, Oberbürgermeister Bert Wendsche heute in Dresden. Angesichts der Aufgaben- und Ausgabenverteilung im Freistaat Sachsen sind die sächsischen Kommunen im Vergleich zu den anderen Bundesländern unterfinanziert, stellte der SSG fest. Es fehlen rund 200 Euro je Einwohner. Seit 2010 haben sich die Gesamtzuweisungen an die kommunale Ebene in keinem Land so schlecht entwickelt wie im Freistaat Sachsen. Das hängt allerdings weniger mit dem kommunalen Finanzausgleich zusammen als mit den tendenziell immer weiter zurückgehenden Zuwendungen und Erstattungen aus dem Staatshaushalt des Freistaates.

Einen Weg, diese Abwärtsspirale zu beenden, sieht der SSG in der regelgebundenen finanziellen Beteiligung des Freistaates an übertragenen Aufgaben. Mehrbelastungsausgleiche sollten entweder regelgebunden dynamisiert oder dauerhaft in den kommunalen Finanzausgleich überführt werden. So ist sichergestellt, dass der Freistaat seinen Anteil an den übertragenen Aufgaben auch zukünftig leistet. „Wer bestellt, der muss bezahlen! Und zwar dauerhaft!“ stellte Wendsche heute klar.

Dass die Kommunen immer wieder in finanzielle Schieflagen geraten, hängt auch mit der unbefriedigenden Einbindung der Kommunen in Gesetzes- und Verordnungsverfahren auf der Bundesebene zusammen. Der SSG wünscht sich daher vom Freistaat eine Initiative über den Bundesrat für ein verfassungsrechtlich abgesichertes Anhörungsrecht der Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände. Damit Bund und Länder zukünftig keine Wohltaten mehr vereinbaren können, deren Zeche dann die Kommunen zahlen müssen, fordern sie einen Mehrbelastungsausgleich bei Bundesgesetzen für die Länder ein, der dann an die Kommunen durchzuleiten ist. Direkte Finanzbeziehungen zwischen Bund und Kommunen lässt das Grundgesetz demgegenüber nicht zu.

Eine weitere Erwartung des SSG an die neue Regierungskoalition ist die Reduzierung der „goldenen Zügel“ von Fachförderprogrammen. Stattdessen sollten weitere Landesmittel pauschaliert oder budgetiert ausgereicht werden, um die Planungssicherheit für die Kommunen zu erhöhen und Bürokratie abzubauen.

Zuletzt legte der Präsident des SSG den Fokus noch einmal auf eine besonders wichtige Fachförderung, die bereits weitgehend budgetiert wird, die investive Feuerwehrförderung. Hier erwarten die Kommunen eine Erhöhung der Mittel aus dem Staatshaushalt, nachdem in den vergangenen Jahren nur die kommunalen Mittel aus dem Kommunalen Finanzausgleichsgesetz stabil gehalten wurden, die Staatshaushaltsmittel aber gekürzt oder für nicht kommunale Zwecke eingesetzt worden waren.

SSG: Sächsischer Städte und Gemeindetag e. V. direkter Link zum Artikel