Sonderbericht 10/2024: Anerkennung von Berufsqualifikationen in der EU – Ein wichtiger Mechanismus, der aber nur wenig genutzt und nicht einheitlich angewandt wird

Die Mitgliedstaaten können zwar Vorschriften für den Berufszugang festlegen. Der AEUV garantiert jedoch die Freizügigkeit der Arbeitskräfte, den freien Dienstleistungsverkehr und die Niederlassungsfreiheit im EU-Binnenmarkt.


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Im Jahr 2005 nahmen das Europäische Parlament und der Rat eine Richtlinie über die Anerkennung von Berufsqualifikationen mit dem Ziel an, zu verhindern, dass Mitgliedstaaten Bürgerinnen und Bürgern, die diese Rechte ausüben wollen, übermäßige Bedingungen auferlegen. Der Hof untersuchte, inwiefern die Kommission eine einheitliche Anwendung der Richtlinie wirksam sicherstellte. Er kam zu dem Schluss, dass die Anerkennung von Berufsqualifikationen in der EU einen wichtigen Mechanismus darstellt, der aber nur wenig genutzt und nicht einheitlich angewandt wird, wenn Bürgerinnen und Bürger ihr Recht wahrnehmen möchten, einen Beruf in einem anderen Mitgliedstaat auszuüben. Bei der Anwendung der Richtlinie gibt es nach wie vor Schwachstellen, und die Informationen, die den Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung gestellt werden, sind nicht immer zuverlässig.

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