TTIP

Daseinsvorsorge darf nicht unter die Räder kommen

Das Präsidium des Deutschen Landkreistages will mit Blick auf die avisierte Schaffung von Wachstum und Arbeitsplätzen durch den Abbau von Handelshemmnissen und gesteigerte Investitionen im Wirtschaftsgebiet beider Kontinente konstruktiv die Verhandlungen über eine transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft (TTIP) begleiten.


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Es forderte aber, die Verbraucherinteressen angemessen zu berücksichtigen und das hohe Niveau der entsprechenden europäischen Schutzstandards zu wahren. Präsident Landrat Reinhard Sager sprach sich für einen transparenten und offenen Diskurs über das Ausmaß von Liberalisierungsverpflichtungen aus. „Es ist unbedingt notwendig, angesichts der direkten Betroffenheit die Landkreise, Städte und Gemeinden regelmäßig über den aktuellen Verhandlungsstand zu informieren und eine kommunale Einbindung sicherzustellen. Das können und dürfen wir erwarten, wenn es um derart gewichtige Verhandlungen geht!“ Es sei insbesondere darauf acht zu geben, dass bei dem Abkommen die kommunale Daseinsvorsorge unbehelligt bleibt und bereits erreichte europarechtliche Ausnahmen bei Ausschreibungen etwa im Bereich des Rettungsdienstes oder der Wasserversorgung Bestand haben.

Das Präsidium forderte in diesem Zusammenhang die Kommission auf, auch Vertreter der kommunalen Ebene bzw. öffentlicher Dienstleistungen in die bestehende Beratergruppe zu berufen. „Wir werden darauf achten, dass bei den Verhandlungen über TTIP der Schutz der kommunalen Daseinsvorsorge angemessen Berücksichtigung findet“, machte Sager deutlich. „Der Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD sieht das ausdrücklich vor.“

Um Einschränkungen der Vielfalt der Erbringungsformen kommunaler Daseinsvorsorgeleistungen durch Marktzugangsverpflichtungen zu vermeiden, forderte Sager die Aufnahme einer Ausnahme für öffentliche Dienstleistungen, die nicht der Liberalisierung unterliegen. „Unser besonderes Augenmerk liegt außerdem bei den Vergaben öffentlicher Aufträge und Dienstleistungskonzessionen, bei denen erst kürzlich ausdrücklich für die Rettungsdienste, die Wasserversorgung sowie für die interkommunale Zusammenarbeit europarechtliche Ausnahmen etabliert worden sind. Dabei muss es bleiben und es darf nicht dazu kommen, dass diese Ergebnisse über TTIP durch die Hintertür wieder zurückgedreht werden“, so Sager abschließend.

TTIP - Anhang 1
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