Umsetzung der Berichtspflichten darf nicht zu mehr Aufwand führen

Das Bundeskabinett einigt sich auf Eckpfeiler zur nationalen Umsetzung des CSRD-Richtlinien-Umsetzungsgesetz.


Voller Zugriff auf den Tagesanzeiger – Registrieren Sie sich jetzt kostenlos!

Um den vollständigen Artikel im Tagesanzeiger zu lesen, melden Sie sich bitte in Ihrem Themennetzwerke®-Konto an. Die Registrierung bei Themennetzwerke® ist kostenlos und ermöglicht Ihnen den vollständigen Zugang zum Tagesanzeiger und vielem mehr.

Falls Sie den Tagesanzeiger bereits auf kommunalwirtschaft.eu abonniert hatten und davor keinen Themennetzwerke® Account registriert hatten, dann klicken Sie auf den folgenden Link, um Ihr Passwort zu Ihrer bereits registrierten E-Mail-Adresse hinzuzufügen: Passwort für kommunalwirtschaft.eu Abonnenten hinzufügen

Jetzt einloggen Kostenlos registrieren

Dazu sagt Hartmut Rauen, stellvertretender VDMA-Hauptgeschäftsführer: 

  • "Um den betroffenen berichtspflichtigen Unternehmen Rechtssicherheit zu geben, ist es notwendig, dass die nationale Umsetzung der CSRD jetzt zügig erfolgt. Wir begrüßen daher, dass das Kabinett - zwar verspätet, aber noch vor der Sommerpause - zu einer Einigung gekommen ist."
  • "Die CSRD-Berichtspflichten sind für die betroffenen Unternehmen enorm herausfordernd und gehen mit großen bürokratischen Mehraufwendungen einher. Sie sollten daher durch die nationale Umsetzung nicht noch zusätzlich erschwert werden. Daher haben wir immer für eine pragmatische 1:1 Überführung der Richtlinie in nationales Recht plädiert." 
  • "Wir halten es daher für einen großen Fehler, dass der Regierungsentwurf für die Prüfung der Nachhaltigkeitsberichte keine Ausweitung des Kreises zugelassener Prüfer (aktuell nur Wirtschaftsprüfer) auf klassische Zertifizierungsgesellschaften vorsieht. Diese besitzen inhaltlich zu den Umwelt-, Sozial- und Governance-Themen fundierte Kompetenz. Noch dazu ist es absolut unverständlich, warum die Bundesregierung den Prüfungsmarkt an der Stelle künstlich verknappt und so für die Unternehmen verteuert."
  • "Die Mehraufwendungen für die knapp 15.000 betroffen Unternehmen sind im Gesetzesentwurf der Bundesregierung zudem deutlich zu niedrig kalkuliert. Da sich die Bundesregierung zum Bürokratieabbau bekannt hat, ist es essenziell, dass in nationale Umsetzungsgesetzen europäischer Richtlinien und Verordnungen auch realistische Werte für den Erfüllungsaufwand der Wirtschaft veranschlagt werden."
VDMA e. V. direkter Link zum Artikel