Verband kommunaler Unternehmen fordert Rücksicht auf nationale Gegebenheiten

Mit einer angepassten neuen Gebäudeenergieeffizienzrichtlinie will die Europäische Union den Energieverbrauch in Gebäuden und damit den Kohlendioxidausstoß deutlich senken

Die Energy Performance of Building Directiv (EPBD) soll dazu beitragen, dass die Renovierungsquote in der EU deutlich ansteigt. Rat, Parlament und Kommission der EU wollen sich heute in Brüssel in einem finalen Trilog auf Regelungen einigen.


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Die Erwartungshaltung des Verbandes kommunaler Unternehmen (VKU) an den Trilog ist, dass die Gebäudeenergieeffizienzrichtlinie nationale Gegebenheiten berücksichtigt und dementsprechend auch einen gewissen Spielraum lässt, weil Gebäudebestand, Klima und ökonomische Leistungsfähigkeit sind europaweit sehr unterschiedlich sind.

Ingbert Liebing, Hauptgeschäftsführer des Verbandes kommunaler Unternehmen (VKU):

„Der Gebäudebereich ist der einer größte Energieverbraucher und eine zentrale Stellschraube, um die energie- und klimapolitischen Ziele der Europäischen Union zu erreichen. Deshalb ist die Neufassung der Gebäuderichtlinie notwendig und auch richtig. Um diese Ziele umzusetzen, ist es elementar die notwendigen Rahmenbedingungen zur Verfügung zu stellen, zum Beispiel und insbesondere die Gebäude- und Wärmenetzförderung.

Wir unterstützen die Forderung der Bundesregierung, dass die Gebäudeenergieeffizienzrichtlinie nationale Gegebenheiten berücksichtigt und dementsprechend auch einen gewissen Spielraum lässt. Denn: Gebäudebestand, Klima und ökonomische Leistungsfähigkeit sind europaweit sehr unterschiedlich.

Wichtig ist, dass Deutschland selbst regeln kann, wie der Gebäudebestand adressiert wird, etwa über eine Stärkung des Quartiersansatzes. Auch sollte der deutsche Gesetzgeber selbst entscheiden können, auf welche Weise Neubauten mit Energie versorgt werden können. Das ist mit dem novellierten Gebäudeenergiegesetz („Heizungsgesetz“) und dem neuen Wärmeplanungsgesetz bereits der Fall. Darüber hinausgehende Regelungen, die die Versorgung über die kommunalen Energienetze mit Strom, Erdgas, grünen Gasen wie Wasserstoff und weiteren klimaneutralen Energieträgern einschränken, würden erneut zur einer großen Verunsicherung bei Bürgerinnen und Bürgern sowie den Unternehmen führen.

Gerade jetzt braucht es jedoch Planungs- und Investitionssicherheit. Daher muss das Prinzip „Fordern und Fördern“ weiterhin gleichzeitig möglich sein. Das heißt auch, dass es möglich sein muss, die Umrüstung von Erdgas auf Wasserstoff sowie die Erweiterung bestehender Heizungsanlagen mit erneuerbaren Energien fördern zu dürfen. Neben erneuerbarem Strom für die Stromnetze und klimaneutraler Wärme für die Wärmenetzen ist Wasserstoff ein wichtiger Baustein der Energiewende.“

VKU Verband kommunaler Unternehmen e. V. direkter Link zum Artikel