Vorbeugen wird immer wichtiger

Prävesionsgesetz im Bundestag

Sieben Euro im Jahr sollen Krankenkassen ab 2016 für Gesundheitsförderung ausgeben. Eine zusätzliche Gesundheitsuntersuchung für Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr, Reha auch für Bewohner von Pflegeheimen: So sieht es das Präventionsgesetz vor, das nun im Bundestag beraten wird.


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In einer Gesellschaft, in der viele Menschen länger leben, ist Gesundheitsförderung wichtiger denn je. Mit dem neuen Präventionsgesetz wird diese stärker finanziert als bisher. Im Dezember letzten Jahres hatte das Bundeskabinett den Gesetzentwurf beschlossen.

"Ziel ist, Krankheiten zu vermeiden, bevor sie überhaupt entstehen. Deshalb müssen wir die Umgebung, in der wir leben, lernen und arbeiten, so gestalten, dass sie die Gesundheit unterstützt – in der Kita, der Schule, am Arbeitsplatz und im Pflegeheim", so Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe vor dem Deutschen Bundestag. "Mit dem Präventionsgesetz gehen wir jetzt einen wichtigen Schritt hin zu mehr Gesundheitsförderung."

Gesundheitsfördernde Angebote in allen Lebenswelten

Um die Menschen zu erreichen, verfolgt das Gesetz den "Lebenswelten-Ansatz". Das bedeutet, dass Gesundheitsförderung und Prävention dort erfolgen sollen, wo die Menschen sich überwiegend aufhalten: in Kitas, Schulen, im Stadtteil oder im Pflegeheim. Dadurch können die Angebote besser auf ihre Bedürfnisse abgestimmt werden.

So sollen auch diejenigen erreicht werden, die bislang kaum gesundheitsfördernde Angebote in Anspruch genommen haben. Neu ist, dass, neben den gesetzlichen Krankenkassen, auch die Pflege-, Renten- und Unfallversicherung Verantwortung für Gesundheitsförderung und Prävention tragen.

Über Impfschutz beraten

Eltern, deren Kinder in eine Kindertagesstätte aufgenommen werden, erhalten eine ärztliche Beratung zu den empfohlenen Impfungen. Der Nachweis, dass die Beratung in Anspruch genommen wurde, muss bei der Kita-Anmeldung vorgelegt werden. Damit soll erreicht werden, dass mehr Kindergartenkinder und Kinder unter drei Jahren über einen vollständigen Impfschutz verfügen.

"Wir müssen künftig alle Gesundheits-Routineuntersuchungen nutzen, um den Impfschutz zu überprüfen", so Gesundheitsminister Gröhe. "In den parlamentarischen Beratungen zum Präventionsgesetz müssen alle Möglichkeiten auf den Tisch, die dazu beitragen, dass mehr Kinder und Erwachsene gegen gefährliche Infektionskrankheiten geschützt sind. Wir brauchen eine offene Debatte ohne Scheuklappen. Denn wer leichtfertig eine Impfung ablehnt, gefährdet auch die, die aus gesundheitlichen Gründen nicht geimpft werden können".

Yoga in der Mittagspause

Für Berufstätige ist es oft schwierig, Arbeit und Privates zu vereinbaren. Dazu gehört zum Beispiel der Besuch von Sportkursen. Hilfreich wäre es, wenn Angebote wie Rückenschule, Yoga oder Walking in der Mittagspause wahrgenommen werden könnten.

In einigen größeren Unternehmen geht das schon. Für kleine und mittelständische Unternehmen ist es schwieriger. Das soll sich ändern: Mit dem Präventionsgesetz müssen Krankenkassen mindestens zwei Euro jährlich für jeden Versicherten ausgeben, um Betriebe bei der Gesundheitsförderung zu unterstützen.

Bei der betrieblichen Gesundheitsförderung geht es um darum, Arbeitsbedingungen zu verbessern und Gesundheit zu fördern. Mit den Maßnahmen sollen unter anderem seelische und körperliche Belastungen am Arbeitsplatz wie Stress, Lärm sowie der Schaden durch Gefahrstoffe verringert werden. Für Eltern, Alleinerziehende und pflegende Angehörige trägt die Vereinbarkeit von Familie und Beruf - die Work-Life-Balance – erheblich dazu bei, seelische Belastungen am Arbeitsplatz zu verringern.

Reha im Pflegeheim

Pflegebedürftige, die in einem Pflegeheim leben, waren bisher von der Gesundheitsförderung ausgeschlossen. Mit dem Präventionsgesetz erhalten die Pflegekassen erstmals einen entsprechenden Auftrag dafür. Damit können Menschen, die bereits pflegebedürftig sind und in einem Pflegeheim leben, gesundheitsfördernde Rehabilitation bekommen. Im Vordergrund steht, die gesundheitliche Situation zu verbessern und vorhandene Kräfte zu stärken.

Die Reha-Maßnahmen sollen helfen, den Grad der Pflegebedürftigkeit zu mindern oder ganz zu überwinden. Das erhöht nicht nur das Wohlbefinden und die Gesundheit der pflegebedürftigen Menschen, sondern entlastet auch die Pflegekassen.

Das Präventionsgesetz, das nun im Bundestag beraten wird, soll zum 1. Januar 2016 in Kraft treten.

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