Wie grün sind die Gelder aus dem Aufbaufonds der EU?

Im Mai 2020 richtete die EU als Reaktion auf die Corona-Pandemie die sogenannte Aufbau- und Resilienzfazilität (ARF) ein, einen mit fast 700 Milliarden Euro ausgestatteten Fonds, dessen Mittel den EU-Ländern zur Bewältigung der wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen der Pandemie zur Verfügung gestellt werden.


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Um den ökologischen Wandel und auch die Klimaziele der EU voranzubringen, muss mehr als ein Drittel (37 %) der Gelder aus der ARF für klimabezogene Maßnahmen verwendet werden. Die Prüfer des Europäischen Rechnungshofs haben diesen Aspekt der ARF geprüft, um herauszufinden, ob diese Ziele erreicht wurden.

Die ARF funktioniert nicht wie andere Arten der EU-Förderung: Im Rahmen der ARF gibt die EU keine Mittel aus, um Rechnungen der Mitgliedstaaten zu begleichen, sondern zahlt Geld aus, sobald in den nationalen Aufbau- und Resilienzplänen festgelegte "Etappenziele und Zielwerte" erreicht worden sind. In diesen Plänen müssen die EU-Länder Projekte und deren geschätzte Kosten angeben, wobei mindestens 37 % der Ausgaben zur Klimapolitik beitragen müssen. Bis Februar 2024 wurden für Maßnahmen im Rahmen der Aufbau- und Resilienzpläne 648 Milliarden Euro zugewiesen. Die EU-Länder haben die Klima-Ausgabenziele auf dem Papier erreicht, ja sogar übertroffen (die Maßnahmen zur Unterstützung dieser Ziele werden auf 42,5 % bzw. 275 Milliarden Euro geschätzt). Doch ist dies wirklich so einfach?

Was genau den ökologischen Wandel ausmacht, ist komplizierter als es scheint. Die Europäische Kommission hat eine Methodik zur Nachverfolgung von klimarelevanten Ausgaben angenommen und bewertet, inwieweit bestimmte in den nationalen Plänen vorgeschlagene Maßnahmen zum ökologischen Wandel beitragen. Auf alle Ausgaben wurde ein Koeffizient angewandt: Bei Maßnahmen mit einem wesentlichen Klima-Beitrag beträgt er 100 %, bei Maßnahmen mit positivem Beitrag 40 % und bei Maßnahmen ohne Klima-Beitrag 0 %. So würden beispielsweise von 100 Millionen Euro, die für ein Projekt zur Modernisierung des Stromnetzes ausgegeben werden, 40 Millionen Euro zum Gesamtziel für Klima-Ausgaben des Aufbau- und Resilienzplans beitragen. Allerdings können nicht alle Maßnahmen so einfach kategorisiert werden.

Da zudem die Ausgabenziele für Klima-Maßnahmen auf in den Plänen enthaltenen Kostenschätzungen beruhen, kann es Unterschiede zwischen Theorie und Praxis geben. Die geschätzten Kosten eines bestimmten Projekts können sich erheblich von den tatsächlichen Endkosten unterscheiden, und selbst die Art eines Projekts kann sich ändern, wodurch dessen ökologischer Wert infrage gestellt werden kann.

In ihrem aktuellen Bericht bewerteten die Prüfer des Rechnungshofs, ob der auf verschiedene Maßnahmen angewandte Koeffizient den tatsächlichen Klima-Beitrag dieser Maßnahmen korrekt widerspiegelt. Außerdem prüften sie genau nach, ob es sich tatsächlich um umweltfreundliche Maßnahmen handelte und ob die geplanten Ausgaben auch wirklich getätigt wurden. Die übergeordneten Fragen lauteten: Hat die ARF wirksam zu den Klimazielen der EU beigetragen? Tragen die Mittel aus dem Aufbaufonds der EU dazu bei, die EU bis 2050 klimaneutral zu machen? Die Antworten auf diese Fragen sind dem Prüfungsbericht des Rechnungshofs zum ökologischen Wandel in der ARF zu entnehmen, der am 11. September 2024 um 17.00 Uhr auf der Website des Europäischen Rechnungshofs veröffentlicht wird.

Europäischer Rechnungshof direkter Link zum Artikel