Wieder glasklar!

Wieder glasklar!
Wieder glasklar!

Auf Grundlage von Skizzen und Fertigungszeichnungen stellen Fachkräfte Glasapparate aus Glasrohren, Glasstäben und Glaskugeln her

Präzision, Sorgfalt und handwerkliches Geschick – diese Eigenschaften benötigen Fachkräfte, um den hohen Qualitätsanforderungen bei der Herstellung von Glasapparaten wie Trichtern, Reaktionsgefäßen und Kühlern gerecht zu werden.


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Neben manuellen Tätigkeiten kommt dabei auch dem Einsatz von Maschinen große Bedeutung zu. In der Praxis haben sich Technologien und Verfahren beständig weiterentwickelt und zu Anpassungsbedarfen von Ausbildungsinhalten und Prüfungsanforderungen geführt.

Gemeinsam mit den zuständigen Bundesministerien, den Sozialpartnern und Sachverständigen aus der betrieblichen Praxis hat das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) daher im Auftrag der Bundesregierung die Ausbildungsordnung zum/zur Glasapparatebauer/-in modernisiert. Sie tritt zum 1. August 2023 in Kraft.

Auf Grundlage von Skizzen und Fertigungszeichnungen stellen Fachkräfte Glasapparate aus Glasrohren, Glasstäben und Glaskugeln her. Unter Berücksichtigung des Gesundheitsschutzes und der Arbeitssicherheit werden Rohmaterialien und Werkstücke dabei mit offener Flamme manuell und maschinell heiß bearbeitet. Auch die Kaltbearbeitung, das heißt das Schneiden, Sägen und Schleifen von Glas, ist ein unverzichtbarer Bestandteil der Tätigkeiten. Große Bedeutung besitzen zudem das Nachbehandeln von Glasapparaten, beispielsweise zur Signierung, sowie das Messen und Prüfen hergestellter Glasapparate im Rahmen der Qualitätssicherung. Die Instandsetzung von Glasapparaten rundet das Berufsprofil ab.

Glasapparatebauer und Glasapparatebauerinnen arbeiten in handwerklichen und industriellen Betrieben sowie in Hochschulen und anderen Forschungseinrichtungen in den Einsatzgebieten Borosilikatglas, Quarzglas und Weichglas. Für die Auszubildenden bestehen gute Übernahmechancen. Im Anschluss an die Ausbildung können sie eine Aufstiegsfortbildung zum/zur Glasapparatebauermeister/-in oder zum/zur Geprüften Industriemeister/-in Fachrichtung Glas absolvieren.

Die modernisierte Ausbildungsordnung und der darauf abgestimmte, von der Kultusministerkonferenz (KMK) für den schulischen Teil der dualen Ausbildung entwickelte Rahmenlehrplan lösen die bestehende Regelung aus dem Jahr 1983 ab.

Weitere Informationen finden Sie unter www.bibb.de/neue-berufe sowie in der Video-Serie „Wie neue Berufe entstehen“.

Bildmaterial steht unter www.bibb.de/pressefotos zur Verfügung.

BIBB - Bundesinstitut für Berufsbildung direkter Link zum Artikel