Zur Änderung der EU-Lieferkettenrichtlinie:

"Nur ein Feigenblatt für den Mittelstand"

Die EU-Lieferkettenrichtlinie soll durch kleine Änderungen doch noch mehrheitsfähig werden. Warum das insbesondere dem industriellen Mittelstand nichts bringt, erläutert VDMA-Hauptgeschäftsführer Thilo Brodtmann:


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„Der Maschinen- und Anlagenbau hält es für enttäuschend und unverständlich, dass der Richtlinienentwurf für ein EU-Sorgfaltspflichten-gesetz nicht von Grund auf neu und bürokratiearm gestaltet wird. Die bislang überhastet eingebrachten Vorschläge ändern nichts daran, dass der vorliegende Richtlinienentwurf handwerklich schlecht gemacht und nicht praktikabel ist.“

„Die nun angedachte Anhebung der Mitarbeiterschwellen, ab derer das Gesetz greifen soll, hilft in der Praxis nicht weiter – insbesondere dem Mittelstand nicht! Die Änderungen der Richtlinie sind nur ein Feigenblatt für den Mittelstand. Große Firmen werden den Druck weiterhin nach unten weitergeben, gerade aufgrund der Haftungsrisiken.“

„Die Sorgfaltspflichten müssen auf das beschränkt werden, was Unternehmen auch tatsächlich kontrollieren und beeinflussen können − den eigenen Betrieb, die Tochtergesellschaften sowie die Lieferanten der ersten Ebene der vorgelagerten Lieferkette.“

„Es muss daher mit Hilfe von ,White Lists‘ klargestellt werden, dass Lieferanten aus Europa nicht geprüft werden müssen. Zudem sind auch die neu vorgelegten Übergangsfristen nicht hilfreich. Es braucht einen grundlegenden Neustart der Richtlinie!“

Zur Änderung der EU-Lieferkettenrichtlinie: - Anhang 1
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