Berufungsverfahren gegen die CO-Pipeline der Bayer AG

Mündliche Verhandlung im Berufungsverfahren gegen die CO-Pipeline der Bayer AG am 28.8.2014

Der 20. Senat des Oberverwaltungsgerichts wird im Berufungsverfahren gegen die Kohlenstoffmonoxid (CO)-Pipeline der Bayer AG am 28.8.2014 ab 10 Uhr im Sitzungssaal 1 in öffentlicher Sitzung mündlich verhandeln.


Voller Zugriff auf den Tagesanzeiger – Registrieren Sie sich jetzt kostenlos!

Um den vollständigen Artikel im Tagesanzeiger zu lesen, melden Sie sich bitte in Ihrem Themennetzwerke®-Konto an. Die Registrierung bei Themennetzwerke® ist kostenlos und ermöglicht Ihnen den vollständigen Zugang zum Tagesanzeiger und vielem mehr.

Falls Sie den Tagesanzeiger bereits auf kommunalwirtschaft.eu abonniert hatten und davor keinen Themennetzwerke® Account registriert hatten, dann klicken Sie auf den folgenden Link, um Ihr Passwort zu Ihrer bereits registrierten E-Mail-Adresse hinzuzufügen: Passwort für kommunalwirtschaft.eu Abonnenten hinzufügen

Jetzt einloggen Kostenlos registrieren

Kläger sind vier Privatpersonen aus Monheim und Leichlingen. Ihre Klage richtet sich gegen den Planfeststellungsbeschluss der Bezirksregierung Düsseldorf vom 14.2.2007, mit dem Bau und Betrieb der Pipeline zugelassen worden sind. Die Pipeline verbindet die linksrheinisch gelegenen Chemieparks der Bayer AG in Krefeld-Uerdingen und Dormagen, ist etwa 66 km lang und verläuft überwiegend rechtsrheinisch. Sie ist weitgehend fertiggestellt, aber noch nicht in Betrieb.

Die Kläger fürchten die Gefahren, die von dem geruchlosen, giftigen Kohlenstoffmonoxid etwa bei einem Bruch der Leitung ausgehen. Sie halten die Sicherungsmaßnahmen für unzureichend, die rechtsrheinische Trassenführung für verfehlt und das der Planfeststellung zugrunde liegende Rohrleitungsgesetz des Landes vom 21.3.2006 für verfassungswidrig.

Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hatte den Klagen in erster Instanz am 25.5.2011 teilweise stattgegeben. Es hat nur die Rechtswidrigkeit des Planfeststellungsbeschlusses festgestellt, diesen aber nicht aufgehoben, weil die allein festgestellten Mängel hinsichtlich der Erdbebensicherheit behebbar seien. Mit ihrer Berufung verfolgen die Kläger ihr eigentliches Ziel, die Aufhebung des Planfeststellungsbeschlusses, weiter. Das beklagte Land und die beigeladene Bayer AG halten die Erdbebensicherheit mit Blick auf weitere durchgeführte Untersuchungen für gewährleistet.

Für interessierte Bürger, die an der mündlichen Verhandlung teilnehmen wollen, wird es keine Platzreservierung geben. Das verfügbare Platzangebot wird nach der Reihenfolge des Kommens vergeben.

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen direkter Link zum Artikel