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Junge Erwachsene, die eine schulische Ausbildung machen, sind beim Ennepe-Ruhr-Kreis an der richtigen Antragsadresse, wenn es um finanzielle Hilfe geht
Die Kreisverwaltung ist Ansprechpartner für das so genannte Schüler-BAföG.
2023 profitierten davon 361 Frauen und Männer, ihnen wurden aus Bundesmitteln mehr als 1,5 Millionen Euro überwiesen. Im Vergleich zu 2022 blieben die Zahl der Empfänger und die Summe der ausgezahlten Gelder damit konstant.
Weil Schüler-BAföG in voller Höhe als Zuschuss gewährt wird und nicht zurückgezahlt werden muss, ist es für Auszubildende besonders interessant. Grundsätzlich entscheidend für einen Bewilligungsbescheid ist die gewählte Ausbildung.
„Schulische Ausbildungen ab Klasse 10, die einen Berufsabschluss vermitteln sowie Schulformen des zweiten Bildungswegs sind in der Regel förderungsfähig. Die gymnasiale Oberstufe hingegen grundsätzlich nicht“, erläutert Joel Stieglitz, Leitung der Abteilung Soziales des Ennepe-Ruhr-Kreises. Weiteren Einfluss auf die Entscheidung haben die Staatsangehörigkeit, die Eignung und das Alter.
Für die Höhe des Förderbetrages spielen folgende Faktoren eine Rolle: Vermögen und Einkommen des Antragstellers sowie Einkommen der Eltern, Schulform und die Frage, ob der oder die Jugendliche noch bei den Eltern wohnt. Die Höhe der monatlichen Schüler-BAföG-Sätze beträgt aktuell zwischen 262 und 736 Euro.
Für Auszubildende, die beitragspflichtig in der gesetzlichen Krankenversicherung oder einer privaten Krankenversicherung versichert sind, erhöht sich der Bedarfssatz monatlich um weitere 94 Euro. Zur Abgeltung der Kosten für die Pflegeversicherung wird für beitragspflichtige Auszubildende ein Pflegeversicherungszuschlag von 38 Euro geleistet.
Nähere Informationen erhalten Interessierte im Internet unter www.bafoeg.de. Online kann Schüler-BAföG unter bafoeg-digital.de beantragt werden. Alternativ ist es möglich, die erforderlichen Dokumente per E-Mail (bafoeg@en-kreis.de) einzureichen oder das BAföG-Kontaktformular auf der Website des Ennepe-Ruhr-Kreises (www.en-kreis.de) zu nutzen.
Für eine persönliche Beratung stehen die Beschäftigten des Amtes für Ausbildungsförderung der Kreisverwaltung im Schwelmer Kreishaus zu Verfügung. Sie sind unter den Telefonnummern 02336/93 2217 und 02336/93 2256 erreichbar.
Stichwort weitere Fördermöglichkeiten
Neben dem Schüler-BAföG sieht der Gesetzgeber noch weitere Fördermöglichkeiten vor. So haben junge Frauen und Männer, die eine betriebliche Ausbildung absolvieren und nicht mehr bei den Eltern wohnen, unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe (BAB). Hierfür zuständig sind die örtlichen Agenturen für Arbeit.
Studierende an Fachhochschulen und Hochschulen finden Ansprechpersonen zum Thema Ausbildungsförderung bei den jeweiligen Studierendenwerken ihres Studienortes. Und wenn es um das so genannte Aufstiegs-BAföG geht, können sich Interessierte an die Bezirksregierung Köln wenden. Informationen und Antragsunterlagen hierzu unter www.aufstiegs-bafoeg.de.