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Änderung der Sicherheitslage
Der völkerrechtswidrige Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine habe die Sicherheitslage in Deutschland, Europa und der Welt grundlegend verändert. Bund und Länder müssten drauf gemeinsam sicherheitspolitisch reagieren, fordert der Bundesrat.
Priorität des Bevölkerungsschutzes
Der Schutz der Bevölkerung müsse oberste Priorität haben. Hierfür sei neben der Stärkung der Bundeswehr und den dort vorgesehenen Investitionen von 100 Milliarden Euro eine nachhaltige und sektorübergreifende Stärkung des Bevölkerungsschutzes mit Blick auf den russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine sowie auch auf künftige Auswirkungen des Klimawandels, Mehrfachlagen und hybride Bedrohungen zwingend erforderlich.
10 Milliarden Euro an Bundesmitteln
Das Bewusstsein für die Risiken und die Verantwortung für den wirksamen Schutz der Bevölkerung in Bund und Ländern müsse sich durch Erhöhung der Kapazitäten und Ressourcen und durch konkrete, auch mittel- und langfristige Vorsorgemaßnahmen niederschlagen.
Vor diesem Hintergrund fordert der Bundesrat, dass neben dem finanziellen Engagement der Länder der Bund für die Stärkung des Bevölkerungsschutzes Mittel von rund 10 Milliarden Euro innerhalb der nächsten zehn Jahre für einen „Stärkungspakt Bevölkerungsschutz“ bereitstellt. Damit könnten notwendige Strukturen geschaffen bzw. wiederaufgebaut werden, um der Bevölkerung bei länderübergreifenden Lagen adäquaten Schutz zu bieten.
Gemeinsames Krisenmanagement
Notwendig sei es, das gemeinsame Krisenmanagements von Bund und Ländern bei länderübergreifenden Gefahren- oder Schadenslagen zu verbessern sowie Maßnahmen zur Digitalisierung des gemeinsamen Krisenmanagements und zum Aufbau nationaler Reserven zu ergreifen.
Präventionskampagne
Der Bundesrat bittet die Bundesregierung zudem, gemeinsam mit den Ländern eine Präventionskampagne durchzuführen, um das Gefahrenbewusstsein zu stärken und die Selbsthilfefähigkeit der Bevölkerung zu steigern.
Wie es weitergeht
Die Bundesregierung entscheidet, wann sie sich mit den Anliegen aus der ihr zugeleiteten Entschließung befasst. Feste Fristen gibt es hierzu nicht.