Tagesanzeiger - Data Act: VKU unterstützt EU-Parlament – nun sollte Ministerrat nachziehen!

Data Act: VKU unterstützt EU-Parlament – nun sollte Ministerrat nachziehen!

Heute hat das Europäische Parlament in Straßburg sich zum Data Act positioniert, der Regeln zum Datenteilen (B2B/B2C/B2G) aufstellt.


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Heute hat das Europäische Parlament in Straßburg sich zum Data Act positioniert, der Regeln zum Datenteilen (B2B/B2C/B2G) aufstellt.


Aus Sicht des Verbandes kommunaler Unternehmen (VKU) sorgen die Parlamentarier für mehr Rechtssicherheit als die EU-Kommission, wodurch die Regeln zum Datenteilen deutlich praxistauglicher würden. Wenn kommunale Unternehmen breiten Zugang zu den Daten ihrer eigenen Anlagen, Sensoren und Fahrzeugen bekämen, dann entstünden neue Chancen zur Stärkung der Daseinsvorsorge.

Dazu VKU-Chef Ingbert Liebing: „Das EU-Parlament hat heute einen großen, beherzten Schritt in Richtung europäische Datenwirtschaft gemacht, weil die Parlamentarier ein heißes Eisen anfassen: Sie wollen die Fragen nach Format und Haftung geklärt wissen, die die EU-Kommission in ihrem Entwurf bislang unbeantwortet lässt.

Diesen Vorstoß der Abgeordneten begrüßen wir ausdrücklich: Erzeugte Daten müssen den Nutzern der Anlagen und Produkte wie Stadtwerken zugänglich sein, allerdings müssen zugleich Geschäftsgeheimnisse der Hersteller geschützt werden.

Zurecht stellen die Parlamentarier daher klar, dass veredelte Daten und daraus gewonnene Erkenntnisse nicht geteilt werden müssen, denn hierbei handelt es sich um geistiges Eigentum. Ebenfalls richtig ist, dass Unternehmen für Daten, zu deren Herausgabe sie verpflichtet werden, nicht haften: Ohne diesen Haftungsausschluss würden viele private wie kommunale Unternehmen schlimmstenfalls vor der Erhebung und Speicherung von Daten zurückschrecken. Das Potenzial vieler Datenschätze bliebe ungenutzt und damit würde ausgerechnet der Data Act der Digitalisierung einen Bärendienst erweisen.

Wir appellieren an den Ministerrat und insbesondere an die Bundesregierung, nachzuziehen und sich dem Votum des EU-Parlaments anzuschließen: Statt den Data Act durch überbordender Haftungsansprüche für geistiges Eigentum zu konterkarieren, sollte eine praxistaugliche Abwägung zwischen dem Schutz geistigen Eigentums und den Interessen der Nutzer gefunden werden.

Nur mit klaren Regeln schafft Politik die notwendige Rechtssicherheit, die dafür sorgt, dass der Data Act flächendeckend genutzt wird – und auch zur Stärkung der digitalen Daseinsvorsorge beitragen kann.“

Hintergrundinformationen zum weiteren Vorgehen:

Nachdem das EU-Parlament seine Position zum Kommissionsvorschlag beschlossen hat, muss der Ministerrat sich auf eine Position einigen. In einem nächsten Schritt würden beide Institutionen im Rahmen der sogenannten Trilog-Verhandlungen die finale Version der Verordnung aushandeln.

VKU Verband kommunaler Unternehmen e. V. direkter Link zum Artikel