EMAS an mehreren Standorten: Das Multisite-Verfahren

Der Umweltgutachterausschuss veröffentlichte kürzlich ein neues Infoblatt zum EMAS-Multisite-Verfahren. Es stellt das Verfahren vor und zeigt, was dabei von Organisationen und Umweltgutachter*innen zu beachten ist.


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Im Rahmen der Aktualisierung des EMAS-Nutzerhandbuchs vom 10. November 2023 nahm die Europäische Kommission Erleichterungen sowie Konkretisierungen hinsichtlich des Multisite-Verfahrens vor (Kapitel 7.2.7). Die Anwendungsbegrenzung auf spezifische Wirtschaftszweige ist entfallen und wurde durch Prüfungskriterien ersetzt. Zudem wurde die Berechnungsformel für die Festlegung der Anzahl der Vor-Ort-Besichtigungen an das ISO-Stichprobenverfahren angeglichen. Mit zusätzlichen Informationen und in kompakter Form soll das Infoblatt zur leichteren Umsetzung des Stichprobenverfahrens in der Praxis beitragen.

Das EMAS-Multisite-Verfahren ist vergleichbar mit dem ISO-Stichprobenverfahren, der sogenannten Matrix-Zertifizierung. Organisationen können den Begutachtungswand reduzieren, wenn sie EMAS an mehreren Standorten einführen möchten, z. B. in mehreren Filialen. Dafür bilden sie Gruppen gleichartiger Standorte (Cluster) und legen die Anzahl der vor-Ort-Besichtigungen fest. Wie bei der Matrixzertifizierung ergibt sich die Anzahl der vor-Ort-Begutachtungen je Cluster aus der Quadratwurzel der in jeder Gruppe enthaltenen Standorte (z. B. bei 100 Standorten ergeben sich 10 Begutachtungen vor Ort). Die schrittweise Begutachtung der gesamten Stichprobe muss bis zur Re-Validierung abgeschlossen sein (z. B. können in Jahr 1 und 2 jeweils drei Standorte besichtigt werden und im dritten Jahr die übrigen vier Standorte).

Das Multisite-Infoblatt adressiert die Bildung von Clustern, Ausschlusskriterien vom Verfahren sowie Hinweise zur Vorgehensweise, bereitzustellenden Informationen, Fristen und notwendigen Vorbereitungen. Darüber hinaus enthält es eine Übersicht über Ausschlusskriterien vom Multisite-Verfahren.

Seit der Veröffentlichung im Juli wurde das Infoblatt bereits über 400 Mal heruntergeladen. Auch die steigende Anzahl der registrierten EMAS-Standorte zeigt, dass das Multisite-Verfahren auf Beliebtheit stößt.

Zum Infoblatt:

·    Das EMAS-Multisite-Verfahren: Hinweise für Nutzer*innen und Umweltgutachter*innen (UGA/ 2024)

Weiterführende Informationen:

·    EMAS Nutzerhandbuch

UGA: Umweltgutachterausschuss