Mausklick statt Behördengang

E-Government

Das lange Warten hat ein Ende – zumindest im Einwohnermeldeamt der Stadt Norderstedt, wo eine neue Aufrufanlage steht. Die moderne Technik, die es bislang nur in wenigen Kommunen gibt, bietet Bürgerinnen und Bürgern ab sofort einen verbesserten Service.


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Und das geht so: Wer im Rathaus eine Nummer zieht, erfährt bereits am Terminal, wie lange die voraussichtliche Wartezeit betragen wird. Zudem informiert eine Anzeigetafel in Echtzeit, wann der nächste Mitarbeiter zur Verfügung steht. Wer unterwegs ist, kann sein Ticket auch online mittels Smartphone oder Computer lösen.

Modellkommune E-Government

Das neue System ist ein Schritt auf dem Weg zur "elektronischen Verwaltung", den Norderstedt eingeschlagen hat. Die Stadt ist jetzt eine von acht "Modellkommunen E-Government" in Deutschland, die in den kommenden zwei Jahren die Nutzung neuer digitaler Möglichkeiten vorantreiben wird.

Das Projekt "Modellkommune E-Government" soll beispielhaft aufzeigen, wie digitale Technik zu mehr Bürgerfreundlichkeit und Bürokratieabbau auf kommunaler Ebene beiträgt. Es wurde vom Bundesinnenministerium gemeinsam mit dem Deutschen Städtetag, dem Deutschen Städte- und Gemeindebund sowie dem Deutschen Landkreistag initiiert.

So wird die Stadtverwaltung Norderstedter Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen in Zukunft folgende neue Dienste anbieten: Einen De-Mail-Service für die verschlüsselte und nachweisbare Zustellung von elektronischen Nachrichten über das Internet, die elektronische Aktenführung (E-Akte), die Mitarbeitern den zeit- und ortsunabhängigen Zugriff auf Dokumente erlaubt, ein elektronisches Bezahlsystem (E-Payment), mit dem die langwierige Einzahlung vor Ort hinfällig wird, eine Abfallkalender-App, die Smartphone-Nutzern mitteilt, wann der individuelle Termin für welche Tonne ansteht.

Was bedeutet E-Government?

Behördengänge nicht mehr im Amt erledigen, sondern ganz bequem und ohne Zeitdruck am heimischen Computer oder Arbeitsplatz - das versteht man unter "E-Government". Unter dem Strich soll die "elektronische Verwaltung" die Kommunikation zwischen Bürgern und Behörden vereinfachen.

Das kann der Austausch von Formularen oder Informationen sein, aber auch das Stellen oder Bearbeiten eines Antrags. Oder einfach nur der Blick auf die Internetseite einer Behörde, um sich über Öffnungszeiten oder benötigte Formulare zu informieren. Die Vorteile für den Bürger liegen auf der Hand:

  • bessere Erreichbarkeit
  • kürzere Bearbeitungszeiten
  • freier Zugang zu Informationen
  • mehr Bürgerbeteiligung

Grundlage dafür ist das Gesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltung des Bundes. Das E-Government-Gesetz regelt die entscheidenden rechtlichen Voraussetzungen, damit Bürger und Unternehmen möglichst viele elektronische Dienstleistungen auf kommunaler, Länder- und Bundesebene einfach und sicher nutzen können.

Digitale Verwaltung 2020

Mit der Digitalen Agenda setzt sich die Bundesregierung für eine digitale Modernisierung der öffentlichen Verwaltung ein. Das jetzt im Kabinett verabschiedete Regierungsprogramm "Digitale Verwaltung 2020" soll die Rahmenbedingungen dafür schaffen.

Es koordiniert die Umsetzung des E-Government-Gesetzes und bündelt bereits bestehende und künftige Maßnahmen der Bundesregierung in diesem Bereich.

Wirtschaftswachstum, Sicherheit im Netz und gesellschaftliche Teilhabe - das sind die zentralen Themen des digitalen Wandels in Deutschland. Um diesen Prozess voranzubringen, hat die Bundesregierung eine Digitale Agenda 2014-2017 beschlossen. Sie bestimmt die politischen Vorhaben, die in den kommenden Jahren zur gezielten Weiterentwicklung der Digitalisierung beitragen sollen.

Presse- und Informationsamt der Bundesregierung direkter Link zum Artikel