Steffen: Richtig gut gemachtes Bürgerrecht!

Morgen wird das Europäische Parlament die Datenschutzgrundverordnung annehmen

Sie gewährleistet ein einheitliches und hohes Schutzniveau für 500 Millionen EU-Bürgerinnen und Bürger. Auch auf Hamburg kommen Änderungen zu.

Hamburgs Justizsenator Dr. Till Steffen: „Datenschutz ist ein Bürgerrecht. Es sichert unsere Freiheit in Zeiten der Digitalisierung. Die EU-Datenschutzgrundverordnung ist Bürgerrecht im besten Sinne. Es räumt Verbraucherinnen und Verbrauchern mehr Rechte ein.


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So dürfen Daten nicht mehr ungefragt weitergegeben oder für andere Zwecke genutzt werden, es gibt im Netz ein Recht auf Vergessen und Produkte müssen automatisch mit datenschutzfreundlichen Voreinstellungen geliefert werden. Zudem liegt die Verordnung zugleich im Interesse der Unternehmen im Europäischen Binnenmarkt, die von gleichen Wettbewerbsbedingungen profitieren.

Für den Bund und die Länder ist die Datenschutzgrundverordnung vor allem eine Aufgabe. Wir müssen die Gesetze anpassen. In Hamburg werden wir die vorhandenen Spielräume, bezüglich eines effektiven Beschäftigtendatenschutzes, der Videoüberwachung oder auch Zweckbindung von Daten, im Sinne der Bürgerinnen und Bürger nutzen.

Zudem haben wir mit dem Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit qualifiziertes Personal und fundiertes Wissen. Wir müssen im weiteren Prozess sicherstellen, dass dies auch über Hamburg hinaus genutzt wird.“

Hintergrund

Bisher haben die 28 Mitgliedstaaten der EU ihre eigenen Datenschutzstandards definiert. Die unterschiedlichen nationalen Regelungen bieten in Zeiten der Digitalisierung aber keinen ausreichenden Schutz mehr. Die Datenschutzgrundverordnung wird daher für den gesamten öffentlichen und privaten Bereich gelten und auch gegenüber den Gefahren von Big-Data und den darauf basierenden Geschäftsmodellen von IT-Unternehmen Schutz bieten. Sie schafft zudem im Interesse der Unternehmen im Europäischen Binnenmarkt gleiche Wettbewerbsbedingungen auf Basis hoher Datenschutzstandards.

Geregelt werden in der Verordnung u.a. ein Recht auf Vergessen, die informierte Einwilligung als Voraussetzung einer Datenverarbeitung, Informationsrechte, der Datenaustausch mit Drittstaaten, die unternehmerische Verpflichtung, die datenschutzfreundlichsten Voreinstellungen anzubieten, hohe Sanktionen bei Verstößen gegen die Verordnung und eine einheitliche Rechtsdurchsetzung.

Nach der morgigen Entscheidung des EU-Parlaments ist mit einer Veröffentlichung der Verordnung im Amtsblatt noch im Mai 2016 zu rechnen. 20 Tage nach Veröffentlichung tritt die EU-Datenschutzgrundverordnung in Kraft.

Die EU-Datenschutzgrundverordnung wird in den Mitgliedsstaaten unmittelbar gelten, d.h. innerstaatliche Umsetzungsakte sind nicht erforderlich, widersprechende innerstaatliche Rechtsnormen werden verdrängt. Bundes- und Landesgesetze müssen daher angepasst werden. Die Umsetzungsfrist beträgt zwei Jahren nach Veröffentlichung im Amtsblatt.

Steffen: Richtig gut gemachtes Bürgerrecht! - Anhang 1
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