Technischer Verbraucherschutz beim RP Gießen

Strom, Spannung, Wasser – gefährlicher Mix bei der Verwendung elektrischer Geräte

Elektrische Grills, Lampions und Lichterketten, Teichpumpen, Rasenmäher oder Trimmer, Kabeltrommel und Steckdosenleiste - diese und viele weitere Produkte kommen derzeit nahezu in jedem Garten zum Einsatz.


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Hierbei ist besondere Vorsicht geboten, denn elektrische Geräte und Leitungen, die im Freien verwendet werden, müssen aus Sicherheitsgründen gegen Einflüsse wie Staub, Feuchtigkeit und Wasser geschützt werden. Darauf weist das Gießener Regierungspräsidium hin, dessen Arbeitsschutzdezernat neben der zuverlässigen Funktion der Produkte auch die Sicherheit der Verbraucher im Blick hat. Beim Kauf von elektrischen Geräten für den Außenbereich sollte zwingend auch auf geeignete Verlängerungskabel und Steckdosenleisten geachtet werden, rät die Behörde.

„Strom, Spannung und Wasser – das ist eine Kombination, bei der besondere Anforderungen an die Sicherheit der verwendeten Produkte zu stellen ist“, weiß Experte Michael Axmann. „Ob elektrisch betriebene Geräte für den Einsatz im feuchten Milieu geeignet sind, ist unter anderem am angegebenen IP-Code (International Protection) erkennbar“, erläutert der Experte. Dieser IP Code besteht aus zwei Ziffern und befindet sich auf dem Gerät oder dem Typenschild. Dabei kennzeichnet die erste Ziffer den Berührungs- bzw. Fremdkörperschutz und die zweite Ziffer den Schutz gegen das Eindringen von Feuchtigkeit. Grundsätzlich gilt: Je höher die Ziffer umso höher der Schutz. Für den Außenbereich gilt mindestens IP 44 oder das Symbol Tropfen im Dreieck, dann sind die Produkte spritzwassergeschützt (Foto).

Kabeltrommeln und Steckdosenleisten müssen ebenfalls mindestens der Schutzart IP 44 entsprechen und mit einer geeigneten Gummischlauchleitung und Abdeckkappen für die Steckdoseneinsätze versehen sein. Keinesfalls dürfen PVC-Leitungen verwendet werden, da diese insbesondere bei tiefen Temperaturen nicht mehr flexibel sind und bei Belastung brechen können, was zu einem Stromschlag führen kann.

Im Rahmen eines Marktüberwachungsprojektes nahmen die Gießener Kontrolleure in den vergangenen Monaten Teich-, Tauch- und Schmutzwasserpumpen genauer unter die Lupe. Bei 33 überprüften Geräten kam es wegen der Kabellänge zu insgesamt acht Beanstandungen. Diese müssen nach DIN-Vorschriften mindestens zehn Meter lang sein. Vier Produkte wurden darüber hinaus wegen falscher oder fehlender Angaben über die maximale Tauchtiefe bemängelt. Das Regierungspräsidium Gießen rät zu genauem Hinsehen beim Kauf und Anschluss solcher Geräte und empfiehlt, bei der Anschaffung eines neuen Gerätes auch die erforderlichen Verlängerungs- und Anschlusskabel auszutauschen. Denn es nutze das technisch modernste und sicherste Gerät nichts, wenn womöglich veraltete oder ungeeignete Kabel zum Einsatz kämen, die die Sicherheit des Nutzers gefährdeten.

Regierungspräsidium Gießen direkter Link zum Artikel