Weniger Schadstoffe in Elektrogeräten

Verwendung von gefährlichen Stoffen einschränken

Die Bundesregierung will bis zum 31. Dezember 2014 die Elektro- und-Elektronikgeräte-Stoff-Verordnung (ElektroStoffV) ändern und damit die Verwendung von gefährlichen Stoffen wie Cadmium, Blei oder Quecksilber in Elektro- und Elektronikgeräten weiter beschränken.


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Mit der der Zweiten Verordnung zur Änderung der ElektroStoffV (18/2554), die dem Bundestag jetzt vorliegt, setzt Deutschland Beschlüsse der Europäischen Kommission um. Diese hatte die EU-Richtlinie zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten (RoHS-Richtlinie) im Herbst vergangenen Jahres geändert. Die Änderungsrichtlinien müssen bis Ende des Jahres in nationales Recht umgesetzt werden.

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