Ampel hält an Maßnahmen zur Gas-Versorgungssicherheit fest

Klimaschutz und Energie — Unterrichtung — hib 566/2023

Die Bundesregierung will neu eingeführte Regelungen zur Gasversorgung fortsetzen.


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Ein Evaluierungsbericht (20/7550) zu den Vorschriften des Teils 3a des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG), die der Stärkung der Versorgungssicherheit mit Gas dienen sollen (durch Mindestfüllstandsvorgaben, Optionsausschreibungen und die Möglichkeit zum Gas-Erwerb durch die MGV Trading Hub Europe GmbH), kommt zu einem positiven Ergebnis. Insgesamt sei festzustellen, dass die neu eingeführten Regelungen ihren Zweck erfüllt hätten und nach Auffassung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz auch nach Ablauf der Befristung für weitere zwei Jahre fortgelten sollten. „Mögliche Anpassungen an diesen Regelungen sowie Anpassungen an der nachgelagerten Implementierung sollen, auch zum Beispiel auf Basis von Eingaben von Verbänden, identifiziert, geprüft und wo zielführend gegebenenfalls in einem Gesetzgebungsprozess eingebracht werden“, heißt es in dem Bericht..

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