Anpassung des Energiewirtschaftsrechts

Klimaschutz und Energie — Gesetzentwurf — hib 459/2023

Der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) hat in einem Vertragsverletzungsverfahren entschieden, dass Deutschland die Elektrizitäts- und die Erdgasbinnenmarkt-Richtlinien des Dritten Energiebinnenmarktpakets in vier Punkten nicht zutreffend umgesetzt hat. Drei Klagepunkte des Vertragsverletzungsverfahrens betrafen Entflechtungsfragen.


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Der vierte Klagepunkt betraf die Unabhängigkeit der nationalen Regulierungsbehörden von normativen Vorgaben des nationalen Gesetzgebers. Um die Entscheidung des EuGH im noch offenen vierten Klagepunkt umzusetzen, sieht der Gesetzentwurf (20/7310) der Bundesregierung vor, dass die Verordnungsermächtigung des Paragrafen 24 EnWG aufgehoben wird. Gleiches gelte laut Entwurf für die Verordnungsermächtigung des Paragrafen 21a EnWG, auf den sich zwar die Klage der Kommission nicht erstrecke, die von der Reichweite der Entscheidung des EuGH aber erfasst werde. Beide Verordnungsermächtigungen sollen daher durch Festlegungskompetenzen der nationalen Regulierungsbehörde ersetzt werden.

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