BDEW zur Einleitung erster Prüfverfahren zu den Energiepreisbremsen durch das Bundeskartellamt

Das Bundeskartellamt hat erste Prüfverfahren auf der Grundlage der Energiepreisbremsen-Gesetze eingeleitet. Sie betreffen von den mehr als 1000 Gasversorgern in Deutschland eine zweistellige Zahl von Unternehmen, die möglicherweise überhöhte Erstattungsanträge gestellt haben. Hierzu erklärt Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung:


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„Es ist gut und richtig, dass das Bundeskartellamt die rechtmäßige Umsetzung der Energiepreisbremsen überprüft. Die Energiewirtschaft hat sich im Gesetzgebungsverfahren selbst dafür ausgesprochen, dass das Bundeskartellamt die rechtlichen Möglichkeiten erhält, um Missbrauchsvorwürfen nachzugehen. Es darf nicht sein, dass einzelne Unternehmen die Krise ausnutzen.

Klar muss aber auch sein: Preiserhöhungen allein sind kein Hinweis auf einen Missbrauch. Im vergangenen Jahr haben wir historisch hohe Gaspreise im Großhandel gesehen. Aufgrund der langfristigen Beschaffungskosten vieler Energieversorger wirken sich diese zum Teil erst mit Verzögerung auf die Endkundenpreise aus. Energieversorger müssen in der Lage sein, diese stark gestiegenen Beschaffungskosten an die Kundinnen und Kunden weiterzugeben. Sonst sind sie selbst in ihrer Liquidität gefährdet.

Mit den Preisbremsengesetzen haben die Energieversorger mit erheblichem Aufwand eine staatlich gesetzte Preisbremse bei Millionen von Kunden in kürzester Zeit umgesetzt. Die Unternehmen haben die Abwicklung der Entlastungen zugewiesen bekommen, weil der Staat derzeit keine rechtssichere und praktikable Grundlage hat, mit der er solche Energiepreisbremsen oder finanziellen Hilfen direkt an die Bürgerinnen und Bürger auszahlen kann. Die Unternehmen der Energiewirtschaft haben diese immens aufwändige Umsetzung im Sinne eines gesellschaftlichen Beitrags in einer Phase höchster Energiepreise und gesellschaftlicher Verunsicherung übernommen.“

BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. direkter Link zum Artikel