BDEW zur Einleitung erster Prüfverfahren zu den Energiepreisbremsen durch das Bundeskartellamt
Das Bundeskartellamt hat erste Prüfverfahren auf der Grundlage der Energiepreisbremsen-Gesetze eingeleitet. Sie betreffen von den mehr als 1000 Gasversorgern in Deutschland eine zweistellige Zahl von Unternehmen, die möglicherweise überhöhte Erstattungsanträge gestellt haben. Hierzu erklärt Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung:
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