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LNG-Terminal auf Rügen
Das bereits seit 2022 geltende Beschleunigungsgesetz wird um den Standort Mukran auf Rügen ergänzt. Ziel ist es, den Bau eines schwimmenden LNG-Terminals im dortigen Hafen zu vereinfachen, so dass es noch im Winter 2023/24 in Betrieb gehen kann. Die Anlage zum Anlanden und zur Regasifizierung von verflüssigtem Erdgas soll vor allem Ostdeutschland und Bayern versorgen. Die geplante Einspeisung von Gas über den Standort Mukran sei für eine sichere und effektive nationale Energieversorgung unverzichtbar, heißt es in der amtlichen Begründung. Beschleunigungen sind auch für einzelne weitere Gasfernleitungen vorgesehen, die unabdingbar für die Weiterleitung der angelandeten Gasmengen sind.
Klimaneutrale Nachnutzung
Das Gesetz konkretisiert zudem die Vorgaben für die klimaneutrale Nachnutzung stationärer landgebundener Anlagen mit Wasserstoff und Derivaten nach dem Jahr 2043, die einen langen zeitlichen Vorlauf haben: Entsprechende Genehmigungsverfahren sollen bereits im Sommer 2023 beginnen. Ziel ist es, kosten- und zeitintensive Umrüstungen für den späteren Betrieb mit Wasserstoffderivaten zu vermeiden und den Investoren Planungssicherheit zu geben.
Mehr Flächen für Windenergie
Kommunen erhalten künftig mehr Spielraum, um kurzfristig zusätzliche Flächen für die Windenergienutzung auszuweisen. Das Gesetz erweitert dazu den planungsrechtlichen Spielraum der Behörden im Baugesetzbuch. So können die Kommunen auch dann Flächen für Windenergie ausweisen, wenn die Regionalplanungen in ihrem Gebiet bisher keine Windflächen vorgesehen haben.
Unterzeichnung - Verkündung - Inkrafttreten
Das Gesetz wird nun dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet. Es tritt zu weiten Teilen am Tag nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft, einige Regelungen erst mit sechsmonatiger Übergangsfrist.