Bundestag schafft wesentliche Verbesserungen an Strompreisbremsenreparatur und ermöglicht mehr Biogas im kommenden Winter

Heute findet im Bundestag die finale Lesung zur Reparatur des Strompreisbremsengesetzes (StromPBG) sowie einer kleinen Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) zur Verlängerung befristeter Maßnahmen zur Ausweitung der Biogasproduktion statt. Sandra Rostek, Leiterin des Hauptstadtbüro Bioenergie kommentiert:


Voller Zugriff auf den Tagesanzeiger – Registrieren Sie sich jetzt kostenlos!

Um den vollständigen Artikel im Tagesanzeiger zu lesen, melden Sie sich bitte in Ihrem Themennetzwerke®-Konto an. Die Registrierung bei Themennetzwerke® ist kostenlos und ermöglicht Ihnen den vollständigen Zugang zum Tagesanzeiger und vielem mehr.

Falls Sie den Tagesanzeiger bereits auf kommunalwirtschaft.eu abonniert hatten und davor keinen Themennetzwerke® Account registriert hatten, dann klicken Sie auf den folgenden Link, um Ihr Passwort zu Ihrer bereits registrierten E-Mail-Adresse hinzuzufügen: Passwort für kommunalwirtschaft.eu Abonnenten hinzufügen

Jetzt einloggen Kostenlos registrieren

„Wir begrüßen sehr, dass die Regierungsfraktionen bei der Novelle des Strompreisbremsengesetzes (StromPBG) auf die Einigung zur Bagatellgrenze vom Dezember 2022 bestanden haben und die im Regierungsentwurf geplante Aufweichung verhindert wurde. Somit werden nun, wie vom Parlament vergangenen Jahres richtigerweise vorgesehen, nicht rückwirkend zahlreiche Biogasanlagen von der Abschöpfung erfasst.

Auch ermöglichen wesentliche Änderungen am Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), dass im kommenden Winter mehr Biogas bereitgestellt werden kann, um für Versorgungssicherheit zu sorgen. Neben der befristeten Aussetzung der Höchstbemessungsleistung sowie der Flexibilisierung des Güllebonus begrüßen wir ausdrücklich, dass der Bundestag die technischen Anforderungen des EEG zur Methanemissionsminderung befristet durch die technischen Anforderungen des Fachrechts ersetzt. Den Anlagenbetreibern wird so die Möglichkeit gegeben, auf vielfältige Art und Weise ihre Methanemissionen zu senken, ohne ihren Vergütungsanspruch zu verlieren. Gleichwohl sollte die Regelung dauerhaft gelten, um zusätzliche Innovationen bei der Methanreduktion sowie Kostensenkungen anzureizen.

Unverständlicherweise wurden hingegen die Sicherheitszuschläge für Holzenergieanlagen nicht erhöht. Zudem sehen wir nach wie vor kritisch, dass für die Anwendung der Bagatellgrenze das Bezugsjahr 2021 angesetzt wird.

Bundestag schafft wesentliche Verbesserungen an Strompreisbremsenreparatur und ermöglicht mehr Biogas im kommenden Winter - Anhang 1
Fachverband BIOGAS e.V.