Die PV-Strategie ist fertig – hat sich was verbessert? Teil I

Mitte März hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) nach einem PV-Gipfel einen ersten Entwurf einer PV-Strategie veröffentlicht, damals ausdrücklich als Entwurf (die DGS-News berichteten).


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Das Ministerium bat damals um weitere Rückmeldungen dazu, auch die DGS hatte eine ausführliche Stellungnahme erstellt und abgegeben, auch hierzu hatten wir bereits berichtet.

In der vergangenen Woche wurde nun der zweiter PV-Gipfel abgehalten und im Anschluss das fertige Dokument präsentiert. Die Branche, allen voran der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW) hatte sich schon beim ersten Entwurf positiv geäußert, aber noch Nachbesserungen gefordert. Auch wir als DGS haben in der Strategie ganz viele positive Punkte gesehen, trotzdem aber auf einige Punkte aufmerksam gemacht, die uns noch fehlen. Neben unserer Stellungnahme gingen weitere rund 600 Rückmeldungen beim BMWK zu dem Entwurf ein.

Der Entwurf von Mitte März enthielt einen Katalog von 11 Handlungsfeldern, in denen die Rahmenbedingungen verbessert werden sollen. Die Umsetzung soll in zwei Gesetzespaketen folgen, die aktuell konkretisiert wurden: Mit den Arbeiten am Solarpaket I wurde bereits begonnen, es soll noch vor der Sommerpause der Bundesregierung zum Beschluss vorgelegt werden und dann in den parlamentarischen Prozess durchlaufen. Das Solarpaket II umfasst komplexere Bereiche, die in der Vorbereitung noch mehr Zeit brauchen. Dieses Solartpaket II soll dann im Anschluss nach Verabschiedung des Paket I folgen. Das BMWK weist auch darauf hin, dass jetzt nicht das Ende der Diskussion erreicht ist: „Die PV-Strategie, die auf ihr basierenden Solarpakete und das BMWK bleiben weiter offen für Ihre Ideen und Hinweise“, so das BMWK.

Was ist gegenüber dem Entwurf geblieben?

Die Aufmachung der PV-Strategie ist gleichgeblieben, der Umfang hat sich von 40 Seiten (Entwurf) leicht auf 45 Seiten erhöht. Die elf Handlungsfelder sind ebenfalls unverändert, ein grundsätzlicher Umbau hätte auch erstaunt. Das Handlungsfeld Freiflächenanlagen ist nun weit umfangreicher vertreten als vorher, auch der Bereich Steckersolar hat zugelegt.

Die Ziele sind ebenfalls geblieben, wurden jedoch ausformuliert: „Bis zum Jahr 2030 soll der Anteil erneuerbarer Energien am Bruttostromverbrauch auf 80 Prozent ansteigen, und das bei steigendem Stromverbrauch durch die Dekarbonisierung in Sektoren außerhalb des Energiebereichs. Etwa 600 Terawattstunden (TWh) grünen Stroms werden hierfür in 2030 erforderlich sein“, so das BMWK.

Zwei Ziele sollen mit der PV-Strategie verfolgt werden: Zum einen der ambitionierte Ausbau der PV; zum anderen die Verzahnung des Stromsystems mit den Sektoren Wärme, Verkehr und Industrie. Diese beiden Ziele wurde auf Seite 10 in Form einer Vision für das Jahr 2035 dargestellt.

Was hat sich gegenüber dem Entwurf geändert?

Grundsätzlich wurden die meisten beschriebenen Maßnahmen im aktuellen Dokument schon dem zugehörigen Gesetzespaket (I oder II) zugeordnet. Es kann damit jetzt auch schon abgeschätzt werden, ob die jeweiligen Maßnahmen eher zügig oder eher im nächsten Jahr in der Umsetzung zu erwarten ist.

Handlungsfeld 1 - Freiflächenanlagen: Ergänzend zum Entwurf wurde auch auf das EEG 2023 verwiesen: Durch die dortige Neufassung, dass Erneuerbare Energien „in öffentlichem Interesse“ stehen und „der öffentlichen Sicherheit dienen“, haben auch Freiflächenanlagen Vorteile: „Konkret haben damit PV-Freiflächenanlagen in der Regel Vorrang vor den Belangen des Denkmalschutzes“, so das BMWK.

Neu soll nun auch die Länderöffnungsklausel zur Ermöglichung von Freiflächenanalgen in benachteiligten Gebieten umgekehrt werden: Mit dem bisherigen „Opt-In“-Verfahren haben nur neun der sechzehn Bundesländer entsprechende Regelungen verabschiedet, die sich dann auch noch von Bundesland zu Bundesland unterscheiden.

Neu ist auch eine Ausweitung der Möglichkeit der finanziellen Beteiligung der Standort-Kommune analog zur normalen Freiflächenanlage nun auch bei Agri- und Floating-Solaranlagen, für die es derzeit diese Möglichkeit (und damit den Anreiz für die Kommunen) noch nicht gibt. Und es soll auch nochmals die für 2024 geplante Absenkung der Projektgröße wieder zurück auf 20 MW (2023 sind 100 MW erlaubt) überprüft werden.

Neu wird auch der Begriff der „Biodiversitäts-PV“ geprägt: Damit soll eine Möglichkeit geschaffen werden, dass ein langfristiges Herausnehmen einer Fläche aus der intensiven landwirtschaftlichen Nutzung und die Errichtung einer PV-Anlage sowohl für den Landwirt als auch für die Biodiversität nützlich sein kann. Hier sollen verschiedene Aspekte geprüft werden, heraus könnte eine extensiv bewirtschaftete Agri-PV-Anlage kommen, die die Forderung nach hohen landwirtschaftlichen Erträgen fallen lässt.

Zuletzt nennt die PV-Strategie noch eine Vereinfachung bei Baugenehmigungen, die geprüft werden soll: Wenn gleichzeitig ein Bebauungsplan für eine Freiflächenanlage erstellt wird, soll auf das Baugenehmigungsverfahren verzichtet werden, wenn nach B-Plan gebaut wird. Dadurch wird zeitlich eine Beschleunigung erreicht, das Baugenehmigungsverfahren behandelt ja in diesem Fall keine neuen inhaltliche Aspekte.

Die Vereinfachung bei der Anbindung von Freiflächen war schon im Entwurf enthalten.

Handlungsfeld 2 – PV-Dachanlagen: Hier wurden gegenüber dem Entwurf noch drei neue Schritte/Maßnahmen aufgenommen: Erstens sollen die technischen Anforderungen bei Direktvermarktung für kleine Anlagen abgesenkt werden – das könnte den Anbietern, die jetzt Direktvermarktungsangebot für Haushalte mit PV anbieten, Aufwind geben.

Bei Garten-PV möchte das BMWK, dass bis zur Ausarbeitung endgültiger Regelungen angenommen wird, dass das Dach des Hauses nicht geeignet ist. Das BMWK geht jedoch davon aus, dass es nur einen geringen Anreiz gibt, PV im Garten aufzustellen. Vor allem bezüglich Steckersolar können wir das nicht nachvollziehen, denn dort einige Module einfach aufzustellen statt auf dem Dach oder am Balkon monieren zu müssen, sieht ja reizvoll einfach aus – wenn nicht das Baurecht zuschlägt oder im Garten zu viel Verschattung herrscht.

Entsprechend unserer Stellungnahme wurden zwei Punkte neu ergänzt: Zum einen soll auch ein Repowering entsprechend der Regelung bei Freiflächenanlagen möglich werden, zum anderen soll geprüft werden, ob die Abstände bei Reihenhäusern nicht weiter verkleinert werden können. Die von uns als unsinnig beschriebene Vorgabe, dass PV-Module auf Gebäuden nicht größer als zwei Quadratmeter sein dürfen, wurde in die PV-Strategie mit aufgenommen.

Und ein weiteres Thema, das wir schon seit 2015 bearbeitet hatten, ist in der PV-Strategie enthalten: Die Abrechnung von Zählerkosten bei Volleinspeiseanlagen, für die nur aufgrund des geringen Wechselrichter-Eigenverbrauchs ein Stromliefervertrag geschlossen und teuer abgerechnet wird; hier verweisen wir auf einen Beitrag in den DGS-News. Weiterhin nicht enthalten ist die im Koalitionsvertrag beschlossene gewerbliche Solarpflicht, auch unsere Forderung der Verbesserung von Rahmenbedingungen für Fassadenanlagen z.B. durch einen Vergütungsaufschlag wurde leider nicht berücksichtigt.

Handlungsfeld 3 – Mieterstrom: Hier soll neben dem Summenzählermodell als Vereinfachung (die auch schon aktuell im Meßstellenbetriebgesetz enthalten ist) auch eine „gemeinschaftliche Gebäudeversorgung“ nach österreichischem Vorbild eingeführt werden. Dabei kann der PV-Betreiber in einem Gebäude hinter dem Netz-Anschlusspunkt PV-Strom an die Mieter weitergeben, ohne die Lieferantenpflichten der Mieterstrom-Regelung ausgesetzt zu sein. Das könnte vor allem für kleine Mehrfamilienhäuser recht attraktiv werden.

Auch die Weiterentwicklung des eigentlichen Mieterstrommodells wird aufgeführt, jedoch eher mit „kleinen“ Maßnahmen, die eine radikale Vereinfachung aus meiner Sicht nicht aufweisen.

Angekündigt wird jedoch für das 2. Halbjahr eine Diskussion zum Thema „Energy Sharing“ über das öffentliche Stromnetz.

Handlungsfeld 4 (Steckersolar): Die bisherigen Forderungen sind hier wortgleich wie bisher enthalten (Vereinfachung Anmeldung, vorrübergehend rückwärts laufende Zähler, Aufnahme als privilegierte Maßnahme). Neu genannt: Steckersolar soll nicht rechtlich zusammengefasst werden, es soll also keinen Schwellenwertübertritt bei PV-Leistungen z.B. von 10 oder 25 kWp nur wegen zusätzlichem Steckersolar geben, das dann für die größere PV in zusätzlichen Pflichten münden könnte. Die Thematiken 600/800 W und die Freigabe des Schukosteckers wird jetzt eindeutig an den VDE adressiert, der dafür die Produktnorm fertigstellen und die AR-4105 ändern muss.

Fazit (bis hierher)

Durch das Entwurfs- und Stellungnahmeverfahren ist aus unserer Sicht die PV-Strategie besser geworden, es wurden noch etliche neuen Hemmnisse erkannt und ergänzt, darunter auch einige Punkte, die wir in unserer Stellungnahme benannt hatten. Das freut uns natürlich sehr.

Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergie (DGS) direkter Link zum Artikel