Energie: VKU für reduzierten Umsatzsteuersatz und Ende der Preisbremsen

"Ein vorzeitiges Auslaufen des ermäßigten Umsatzsteuersatzes für Gas- und Wärmelieferungen Ende 2023 lehnen wir ab"

Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) wirbt dafür, den ermäßigten Umsatzsteuersatz für Gas- und Wärmelieferungen wie geplant bis März 2024 beizubehalten und die Energiepreisbremsen, ebenfalls wie bisher geplant, Ende dieses Jahres auslaufen zu lassen.


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Grundsätzlich seien sowohl beim Umsatzsteuersatz als auch bei den Preisbremsen, verlässliche und konsistente Regelungen notwendig, an denen sich die Marktakteure frühzeitig orientieren könnten, so der VKU.

Ingbert Liebing, Hauptgeschäftsführer Verband kommunaler Unternehmen (VKU): 

„Wenn Energieverbraucherinnen und -verbraucher nach Einschätzung der Bundesregierung weiterhin vor unerwartet hohen Preissprüngen geschützt werden müssen, dann sollte die Bundesregierung den ermäßigten Umsatzsteuersatz beibehalten.

Die angedachte Verlängerung der Preisbremsen bei gleichzeitiger Anhebung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes entbehrt hingegen jeder Logik, ist wenig effizient, technisch unter Umständen nicht rechtzeitig leistbar und somit nicht zielführend. Eine solche Maßnahme steht auch im inhaltlichen Widerspruch zum Werben von Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck für eine Verlängerung der Preisbremsen bis zum Frühjahr 2024.

Ein vorzeitiges Auslaufen des ermäßigten Umsatzsteuersatzes für Gas- und Wärmelieferungen Ende 2023 lehnen wir ab, weil dann eine Überlastung von Stadtwerkekunden mitten im Winter, also einer Phase größerer preislicher Unsicherheit, befürchtet wird. Mit Blick auf eine Normalisierung wäre es hingegen sinnvoller, die Preisbremsen wie geplant auslaufen zu lassen und zugleich die Entlastung der Bürgerinnen und Bürger über die ermäßigte Umsatzsteuer ebenfalls wie ursprünglich geplant beizubehalten.“

VKU Verband kommunaler Unternehmen e. V. direkter Link zum Artikel