Förderung von Steckersolaranlagen stößt auf großes Interesse

200 Anträge binnen 30 Minuten

Die Förderung von Steckersolaranlagen im Landkreis Oster-holz ist auf großes Interesse gestoßen.


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Rund 30 Minuten nach Start der Interessensbekundung auf der Internetseite der Energiewende Osterholz 2030 waren sämtliche der 200 möglichen Plätze vergeben. 90 Anträge lagen bereits eine Minute nach Start des Förderverfahrens vor. Alle interessierten Personen erhalten nun eine E-Mail mit ihrem Antrag, der im Anschluss ausgefüllt innerhalb von vier Wochen zurück an den Landkreis gesandt werden muss. Im Anschluss erfolgt ein Zuwendungsbescheid, so dass die Beschaffung der Anlage erfolgen kann.

„Über den hohen Zuspruch freue ich mich sehr“, berichtet Landrat Bernd Lütjen. Es zeige, dass die Osterholzerinnen und Osterholzer ihren Beitrag zur Energiewende leisten wollen. „Für viele stellt die Beschaffung und Installation einer Steckersolaranlage sicherlich den Einstieg in eine nachhaltige Energieversorgung dar. Schön wäre, wenn sich daraus weitere Aktivitäten für eine nachhaltige Energieerzeugung ergeben“, so Lütjen weiter.

Die 200 Personen, die nun über eine Interessensbekundung ihre Kauf- und Installationsabsichten für eine Steckersolaranlage bekräftigt haben, erhalten in den kommenden Tagen eine E-Mail des Landkreises mit dem Antragsformular. Dieses muss entsprechend ausgefüllt und innerhalb von vier Wochen unterschrieben zurückgesandt werden – gerne per E-Mail an solar@landkreis-osterholz.de, um das Verfahren möglichst schlank zu halten. Im Anschluss erfolgt ein digitaler Zuwendungsbescheid, der die Interessierten dann zur Beschaffung der Anlage berechtigt. Wichtig ist: Vor dem Zuwendungsbescheid darf noch keine Beschaffung erfolgen. Weist die Rechnung ein früheres Datum als der Zuwendungsbescheid auf, ist die Förderung in Höhe von 100 Euro hinfällig. Deshalb bittet der Landkreis unbe-dingt auf den Zuwendungsbescheid zu warten. Nach dem Bescheid haben die Per-sonen 12 Monate Zeit, die Anlage zu erwerben und zu installieren sowie weitere zwei Monate, um die notwendigen Unterlagen beim Landkreis einzureichen. Dann erfolgt die Auszahlung der Fördermittel in Höhe von 100 Euro.

Sollten im Laufe des Verfahrens Interessierte abspringen, nutzt der Landkreis eine Warteliste, die zusammen mit dem Interessensbekundungsverfahren gefüllt worden ist. Es ist demnach möglich, dass diese Personen im kommenden Jahr vom Landkreis kontaktiert werden, mit der Frage, ob weiterhin Interesse an der Förderung besteht. Da sich die Warteliste ebenfalls schnell gefüllt hat, werden aktuell keine weiteren Anfragen angenommen.

Förderung von Steckersolaranlagen stößt auf großes Interesse - Anhang 1
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