Heizkostenzuschlag für Studierende und Schüler

Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung — Antwort — hib 254/2023

Rund 283.000 mit BAföG-geförderte Studierende hatten im Wintersemester 2022/23 Anspruch auf den Heizkostenzuschlag I in Höhe von 230 Euro.


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Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung (20/6222) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/5976) hervor.

Das seien 9,6 Prozent der Studierenden, schreibt die Bundesregierung und bezieht sich dabei auf die Studierendenstatistik des Statistischen Bundesamtes, wonach im Wintersemester 2021/22 fast drei Millionen Studierende an Hochschulen in Deutschland eingeschrieben waren. Bezogen auf die in der amtlichen BAföG-Statistik 2021 erfassten rund 467. 600 BAföG-geförderten Studierenden, seien das 60,4 Prozent.

Zudem hätten rund 60.000 der insgesamt rund 155.400 im Jahr 2021 mit BAföG geförderten Schüler Anspruch auf den Heizkostenzuschuss I, heißt es in der Antwort weiter. Hinzu kämen außerdem etwa 79.000 „Ausbildungsfortbildungsteilnehmende“, die nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) zwischen Oktober 2021 und März 2022 Unterstützung erhalten haben: Sie hätten ebenfalls Anspruch auf den Zuschuss. Darunter befänden sich auch Fachschüler, schreibt die Bundesregierung. Wie viele genau, werde jedoch nicht erfasst.

Aussagen zur Anzahl der mit dem Heizkostenzuschuss II in Höhe von 345 Euro unterstützten Studierenden und Schüler macht die Bundesregierung in der Antwort nicht: Abschließende Meldungen der Länder über die mit dem Heizkostenzuschuss II geförderten BAföG- bzw. AFBG-Berechtigten lägen noch nicht vor, heißt es dort zur Erklärung. Die Auszahlung der Zuschüsse sei voraussichtlich erst Ende April 2023 abgeschlossen.

Die Union hatte mit der Anfrage Auskunft über die „Unterstützung von Studentinnen und Studenten sowie Fachschülerinnen und Fachschüler in der aktuellen Krise“ verlangt und insbesondere nach der Auszahlung des Heizkostenzuschlag I an sie gefragt.

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