Heizungsgesetz: Mangelnder Schutz vor Kostenfallen

BUND: Eine klima- und sozialgerechte Wärmewende sieht anders aus

Anlässlich der Expert*innenanhörung im Bundestag zum finalen Entwurf der Novelle des Gebäude-Energie-Gesetzes, dem sogenannten Heizungsgesetz, erklärt Olaf Bandt, Vorsitzender des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND):


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„Beim Heizungsgesetz hat die Ampel auf den letzten Metern noch nachgebessert. Gut ist, dass nun die Bundesnetzagentur einbezogen wird, um die Wasserstoffpläne zu bewerten. Ein sozialer Bonus bei der Förderung und zinsgünstigen Kreditprogrammen ist zudem ein wichtiger Schritt für die soziale Umsetzung der Wärmewende. Mit der Kappungsgrenze von 50 Cent pro Quadratmeter und Härtefallregeln haben die Fraktionen außerdem beim Anstieg von Kaltmieten Schlimmstes verhindert. Das sind kleine wichtige Erfolge, allerdings noch nicht der große Wurf. Unterm Strich steht: eine klima- und sozialgerechte Wärmewende sieht anders aus.

Kommunen und Verbraucher*innen tappen weiter im Dunkeln, wenn es um eine schnelle Umstellung auf erneuerbare Wärme geht. Der Einsatz von fossilen Heizungen bleibt viel zu lange erlaubt. Die verpflichtende Beratung wird nicht sauber von möglichen Geschäftsinteressen getrennt. Bis zur fertigen kommunalen Wärmeplanung besteht zudem die Gefahr, dass viele in die klimaschädliche und kostenexplosive Öl- und Gasfalle gehen.

Die gesetzlich festgelegten Klimaziele werden wir weiter verfehlen, weil das Heizungsgesetz zu sehr auf eine falsch verstandene Technologieoffenheit wie etwa bei der Scheinlösung „Wasserstoff-Ready Heizungen“ und der Müllverbrennung setzt. Dazu gesellen sich noch der bedingungslos erlaubte Einsatz von Holz als Brennstoff in allen Gebäuden und der drohende Hochlauf von Biogas. Auch Effizienzvorgaben wurden geschwächt statt gestärkt. Diese Einigungen sind ökologisch fahrlässig. Vor allem Mietenden droht dabei eine Kostenfalle. Vermietende haben keinen eigenen finanziellen Anreiz, für einen effizienten Betrieb der Heizungsanlage zu sorgen. Mietende dürfen bei der Wahl ihrer zukünftigen Heizungsvariante gar nicht mitreden. Der Paragraf, der sie vor hohen Betriebskosten beim Einsatz von Brennstoffheizungen schützen sollte, wurde gestrichen.“

Hintergrund

Bei der aktuellen Novelle des Gebäudeenergiegesetzes sollte festgelegt werden, dass ab 1. Januar 2024 möglichst jede neu eingebaute Heizung mit mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energie betrieben wird. Die Fristen wurden nun für einen großen Teil der Gebäude verschoben, indem die Vorgaben an das Vorliegen einer kommunalen Wärmeplanung geknüpft wurden und Übergangsfristen pauschal verlängert wurden. Für fossile Heizungen, die vor Vorliegen einer Wärmeplanung eingebaut wurden, gelten ab 2029 Beimischungsquoten u.a. für Wasserstoff und Biomethan. Im Sofortprogramm, das das Klima- und Bauministerium am 13.7.2022 vorgelegt hatten, wird der 65-Prozent Vorgabe zum 1.1.2024 gemeinsam mit einer Anpassung der Neubaustandards der größte Teil der prognostizierten Emissionsminderung zugeschrieben (44 Mio. Tonnen CO2 bis 2030). Schon damit war das Erreichen der gesetzlich festgelegten Ziele nicht gesichert. Die nun zur Verabschiedung vorgelegte Ausgestaltung des Gebäude-Energie-Gesetzes wird die Lücke enorm vergrößern. 

Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V. direkter Link zum Artikel