Investitionsbedarf in Bildungsstätten wegen Heizungsgesetz

Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung — Antwort — hib 504/2023

Eine detaillierte Abschätzung des sich aus der avisierten Novellierung des Gebäudeenergiegesetzes ergebenden Investitionsbedarfs in Liegenschaften für Wissenschaft und Forschung ist nicht möglich.


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Grund dafür sei, dass die Bundesregierung nicht über eine detaillierte Aufstellung des Gebäudestands aller Einrichtungen sowie dessen heizungstechnischen Ausstattungen verfügt. Das schreibt die Bundesregierung in der Vorbemerkung zu ihrer Antwort (20/7362) auf eine Kleine Anfrage (20/7114) der CDU/CSU-Fraktion. Ferner läge die verfassungsrechtliche Kompetenz für Hochschulen, Studierendenwerke, Studierendenwohnheime und Mensen bei den Ländern.

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