Leichtsinn bei Montage von Photovoltaikanlagen

Leichtsinn bei Montage von Photovoltaikanlagen
Leichtsinn bei Montage von Photovoltaikanlagen

Regierungspräsidium Gießen: Arbeitsschützer registrieren verstärkt Unfälle – Schutzvorschriften sind dieselben wie bei einer Neueindeckung


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Gießen. Die Energiewende wird sichtbarer: Immer mehr Häuser werden mit Photovoltaikanlagen bestückt. Bei der Montage auf Dächern müssen jedoch dieselben Arbeitsschutzvorschriften eingehalten werden, wie bei der Neueindeckung eines Dachs. Darauf weist das Regierungspräsidium (RP) Gießen wegen eines aktuellen Falls hin.

Auf einer Baustelle im Lahn-Dill-Kreis führte die Montage einer PV-Anlage durch ein bundesweit tätiges Unternehmen zum Einstellen der Arbeiten und dem Einleiten eines Ordnungswidrigkeitsverfahrens gegen das beauftragte Unternehmen. Durch einen telefonischen Hinweis wurde Bauingenieur Jörg Heller vom Regierungspräsidium Gießen darauf aufmerksam, dass ein Unternehmen damit begonnen hatte, auf einem Wohnhaus eine Photovoltaikanlage zu montieren. Dabei sind aber die vorgeschriebenen Maßnahmen gegen Absturzgefahren nicht getroffen worden. Nicht nur das: „An beiden Giebelseiten des Gebäudes fehlten bei Absturzhöhen von bis zu acht Metern jegliche Absturzsicherungen“, berichtet der Arbeitsschützer. „Im Traufbereich waren sie nur rudimentär vorhanden.“

Der Gießener Baukontrolleur musste die Arbeiten mit einer kostenpflichtigen Anordnung mündlich vor Ort einstellen. Weitere Montagearbeiten dürfen nur dann fortgeführt werden, wenn alle erforderlichen Arbeitsschutzmaßnahmen getroffen worden sind. Jörg Heller musste wegen grober Arbeitsschutzmängel alleine im Monat März auf drei Baustellen die Montage von Photovoltaikanlagen stoppen. Deshalb weist das RP Gießen erneut alle Gebäudebesitzer und PV-Firmen darauf hin, dass auch bei der Energiewende die Vorschriften des Arbeitsschutzes gelten. „Abstürze aus großen Höhen verursachen fast immer schwere Verletzungen, mitunter mit Todesfolge, und damit einhergehendes Leid und können wirksam durch entsprechende Arbeitsschutzmaßen verhindert werden“, sagt der Arbeitsschützer. Das Ausstatten von Hausdächern mit Photovoltaikanlagen sei ein wichtiger Beitrag zur Energiewende. Fast immer handele es sich dabei jedoch um Arbeiten mit Absturzgefahr. Dazu sein abschließender Appell: „Leben und Gesundheit der eingesetzten Monteure gehören nicht zu den ,Erneuerbaren‘, sie dürfen keinesfalls aufs Spiel gesetzt werden.“

Weitere Informationen erhalten Interessierte bei den Arbeitsschutzdezernaten im Gießener Regierungspräsidium auf der Homepage www.rp-giessen.de oder telefonisch unter 0641-303-3237 oder -8600.

Regierungspräsidium Gießen direkter Link zum Artikel