Neue Förderrichtlinie:Umweltfreundliche Bodenstromversorgung von Flugzeugen an Flughäfen

Wissing: „Wir senken den CO2-Ausstoß an deutschen Flughäfen“

Auch am Boden benötigen Flugzeuge Strom, während Sie gewartet, beladen und betankt werden.


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Der dafür benötigte Strom kommt häufig aus Hilfsturbinen im Flugzeug oder wird an entfernten Stellplätzen mit Stromaggregaten aus Diesel erzeugt. Mit Direktstrom, Batterien oder Wasserstoff können Flugzeuge effizienter, emissionsfrei und deutlich leiser als bisher mit Strom versorgt werden. Hier setzt die neue, technologieoffene Förderung des BMDV an.

Dr. Volker Wissing, Bundesminister für Digitales und Verkehr: „Wir wollen die deutschen Flughäfen zu den saubersten der Welt machen. Das kann uns nur gelingen, wenn wir technologieoffen bleiben und Anreize für Investitionen in Klimaschutz schaffen. Mit der neuen Bodenstrom-Richtlinie unterstützen wir als eines der ersten Länder die Flughäfen bei dieser Transformation – weg von fossilen Brennstoffen, hin zu einer klimaneutralen Stromversorgung von Flugzeugen am Boden. Damit senken wir den CO2-Ausstoß an deutschen Flughäfen und setzen eine weitere Maßnahme unseres ehrgeizigen Klimaschutzprogramms um.“

Im ersten Förderaufruf der Bodenstrom-Richtlinie werden erstmalig Investitionszuschüsse gewährt für die Beschaffung mobiler und stationärer, umweltfreundlicher Bodenstromanlagen zur Versorgung von Luftfahrzeugen sowie die für den Betrieb benötigte Lade- bzw. Betankungsinfrastruktur.

Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die Eigentümer der zu fördernden alternativen Systeme in Deutschland werden. Die Förderquote liegt bei bis zu 70 Prozent. Die Antragstellung ist ab dem 28. Juli bis zum 31. August 2023 möglich. Berücksichtigt werden ausschließlich Förderanträge, mit denen noch in diesem Jahr begonnen wird (Zeitpunkt der Zuschlagserteilung im Rahmen des Beschaffungsprozesses). Weitere Aufrufe sind für die kommenden Jahre vorgesehen.

Die Anträge der Bodenstrom-Richtlinie werden von der Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen (BAV) bearbeitet und bewilligt. Die NOW GmbH als wissenschaftlich-technischer Dienstleister unterstützt die veranlassten Erfolgskontrollen und begleitenden Evaluierungen mit ihrer fachlichen Expertise und erhebt dazu zusätzlich Daten zum Umfeld der Fördermaßnahme.

  • Zum ersten Förderaufruf inklusive Wettbewerbskriterien
  • Hinweise zur Antragstellung, Vorlagen, weitere für die Antragstellung notwendige Dokumente sowie eine Checkliste zur Antragstellung finden Sie auf der Internetseite der Bewilligungsbehörde
  • Alle Anträge sind über das easy-Online-Portal zu erstellen und anschließend über das Förderportal der BAV einzureichen
  • E‐Mail‐Anfragen zur Antragstellung können an folgende Adresse der Bewilligungsbehörde gesendet werden: bodenstrom@bav.bund.de

Interessierte haben außerdem die Möglichkeit, sich am 27.07.2023 in einem Online‐Seminar von BMDV, BAV und NOW über den neuen Förderaufruf zu informieren. Für das Online-Seminar können Sie sich hier anmelden.

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