Steckersolaranlagen-Förderung im Landkreis startet am 3. April 2023

Interessensbekundung ausschließlich online möglich

Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 23. März 2023 die Richtlinie für die Förderung von Steckersolaranlagen im Landkreis Osterholz beschlossen.


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Damit soll ein Anreiz zum Umgang mit der Energiewende in Privathaushalten geleistet werden. Insgesamt können im Jahr 2023 bis zu 200 Anlagen mit jeweils 100 Euro gefördert werden. Nun hat der Landkreis die Förderrichtlinie online veröffentlicht.

Interessierte für eine Förderung von bis zu zwei Steckersolaranlagen (auch als „Balkonkraftwerk“ bekannt) können ab kommenden Montag, 3. April 2023 um 08:00 Uhr online unter www.energiewende-osterholz.de/solaranlage über ein Kontaktformular an der Interessensbekundung teilnehmen. Im Anschluss erhalten Interessierte die Antragsunterlagen per E-Mail zugesandt.

Antragsberechtigt sind Privatpersonen, die eine Anlage für den selbstgenutzten Wohnraum im Landkreis Osterholz erwerben möchten und über eine entsprechende Ausstattung (beispielsweise Balkon, Fassade, Flachdach, Garten) für die Installation der Anlage verfügen. Gefördert werden steckbare Solarmodule sowie ein entsprechender Modulwechselrichter mit einem nicht rückzahlbaren Zuschuss in Höhe von 100 Euro. Die Anschlussleistung des Wechselrichters auf der Stromnetz-Seite darf die Grenze von 600 Watt nicht überschreiten.

Über den genauen Verlauf des Förderverfahrens und die Anforderungen informiert der Landkreis Osterholz auf der Internetseite der Energiewende unter www.energiewende-osterholz.de/solaranlage. Wichtig ist, dass Anlagen erst nach dem Fördermittelbescheid beschafft werden dürfen. Es ist nicht möglich, bereits installierte oder beschaffte Anlagen zu fördern.

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