Urteil zum GEG – Wärmewende braucht Klarheit für Branche, Handwerk und Bürgerinnen und Bürger

„Das Urteil des BVerfG zu Anhörungsfristen ist nachvollziehbar und zu akzeptieren."

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat entschieden, dass die für die letzte Sitzungswoche vor der Sommerpause geplanten Lesungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) nicht mehr durchgeführt werden können.


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Demnach müssen zwischen der Vorlage des Änderungsantrags am 04.07.2023 und der 2. Lesung zwei Wochen liegen. Dazu Dr. Simone Peter, Präsidentin des Bundesverbands Erneuerbare Energie e.V. (BEE):

„Das Urteil des BVerfG zu Anhörungsfristen ist nachvollziehbar und zu akzeptieren. Schon in der Vergangenheit waren Fristen für Stellungnahmen häufig zu knapp angesetzt. In der Sache hat das BVerfG jedoch nicht entschieden, so dass ein möglichst zügiges Verfahren wünschenswert ist. Wichtig beim weiteren Zeitplan ist vor allem, dass das Inkrafttreten des GEG ab dem 01.01.2024 nicht gefährdet wird. Innerhalb der Ampelfraktionen sind die wesentlichen Inhalte bereits politisch geeint, deshalb ist im Sinne der Planungs- und Investitionssicherheit von Branche, Handwerk und Bürgerinnen und Bürgern nun prioritär und schnellstmöglich unter den gegebenen Rahmenbedingungen Klarheit zu schaffen. Die Verunsicherung über ein lange geplantes und dringend nötiges Gesetz darf nicht fortgesetzt und damit die überfällige Wärmewende gefährdet werden. Dafür wäre es sinnvoll, wenn sich die Koalition zügig auf einen Zeitplan für das weitere Verfahren verständigt.”

BEE Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. direkter Link zum Artikel