VKU: „Energiepreisbremsen nicht weiter verkomplizieren“

Das Bundeskabinett hat am heutigen Mittwoch den Entwurf einer Anpassungsnovelle zu den Erdgas-, Wärme- und Strom-Preisbremsengesetzen beschlossen

Mit dem Gesetzentwurf sollen bestehende Regelungen im Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetz (EWPBG) und im Strompreisbremsengesetz (StromPBG) klargestellt, Regelungslücken geschlossen und ein effektiver Vollzug der Energiepreisbremsen gewährleistet werden.


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Zu den geplanten Anpassungen erklärt Ingbert Liebing, Hauptgeschäftsführer des Verbands kommunaler Unternehmen (VKU):

„Der heutige Beschluss des Bundeskabinetts zur Änderung der Gas-, Wärme- und Strompreisbremsen enthält Licht und Schatten. Pragmatische Lösungen für von der Pandemie oder der Flutkatastrophe betroffene Unternehmen stehen neuen unvertretbar aufwändigen Korrekturverfahren beim Heizstrom gegenüber. Immerhin leisten die Energieversorger mit der Umsetzung der Preisbremsengesetze  einen gewaltigen Kraftakt für den Staat, sie haben extrem kurzfristig hoheitliche Aufgaben übernommen. Eigentlich sind Instrumente zur finanziellen Entlastung Aufgabe des Staates. Vor dem Hintergrund exorbitant gestiegener Energiepreise im vergangenen Jahr waren die Preisbremsengesetze richtig und wichtig. Wir haben immer gesagt: Wenn es schnell gehen soll, müssen die Gesetze einfach sein.

So nachvollziehbar Anpassungen mit dem Ziel größtmöglicher Gerechtigkeit sind: In der Praxis machen sie die Umsetzung der Preisbremsengesetze für Energieversorgungsunternehmen noch komplizierter. Auch ohne Anpassungen ist dies aktuell eine Mammutaufgabe, weil die Preisbremsen bereits sehr kompliziert ausgestaltet sind. Deswegen begrüßen wir ausdrücklich, dass zusätzliche Hilfen für Unternehmen, die wegen Flutkatastrophe oder Corona-Auswirkungen besonders betroffen sind, nun über die Prüfbehörde und nicht die Energieversorger abgewickelt werden. Das ist ein sinnvoller pragmatischer Weg.

Diese Lösung mit pauschalen Einmalzahlungen wäre auch angemessen, wenn eine stärkere Unterstützung für Bezieher von Heizstrom gewollt ist. Die geplanten Sonderregelungen für Heizstrom führen nach diesem Gesetzentwurf aber dazu, dass die Entlastung nachträglich für Millionen von Kunden wieder neu berechnet werden muss. Das führt zu einem Aufwand, der in keinem Verhältnis zu dem Ergebnis steht. Deshalb appelliere ich an den Deutschen Bundestag, von dieser Änderung der Preisbremsengesetze abzusehen und einfachere Lösungen, die möglich sind, zu beschließen.

Beim Thema Erlösabschöpfung werden die Mängel des Gesetzes durch den Kabinettsentwurf nicht behoben. Nach wie vor besteht in vielen Konstellationen das Risiko einer Überabschöpfung. Es ist der Energiewende nicht dienlich, wenn Versorgungsmodelle auf Basis erneuerbarer Energien infolge der Erlösabschöpfung unwirtschaftlich werden.“

VKU Verband kommunaler Unternehmen e. V. direkter Link zum Artikel