VKU spricht sich für bewährtes Marktmodell aus

Reform des EU-Strommarktes

Die Arbeiten des Europäischen Parlaments und des Rats der EU an ihren Positionierungen zum Legislativvorschlag der Europäischen Kommission zur Anpassung des EU-Strommarktdesigns nehmen Fahrt auf.


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Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) mahnt, an den grundsätzlich positiven Leitlinien des Vorschlags festzuhalten. In einer Stellungnahme begrüßt der VKU trotz einiger Kritikpunkte den Erhalt wesentlicher Grundmechanismen des Marktes - allen voran Wettbewerb und freie Preisbildung.

Aus VKU-Sicht sollte das Modell auch weiterhin als wesentlich für die marktorientierte Preissetzung und den grundsätzlichen Abgleich der Angebots- und Nachfrageseite betrachtet werden. VKU-Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing: „Das gegenwärtige Marktmodell hat wesentlich zur Integration des europäischen Strommarkts und letztendlich zur Abmilderung der Energiekrise beigetragen.“ Umso wichtiger sei es, dass während des Gesetzgebungsprozesses keine marktstörenden Forderungen aufgenommen werden. So sollten Maßnahmen der EU-Notfallverordnungen aus dem vergangenen Jahr zeitlich begrenzt bleiben und nicht in die Überarbeitung des Strommarktdesigns einfließen.  

„Eine dauerhafte Erlösabschöpfung auch in Friedenszeiten wäre inakzeptabel, weil das Investitionen in den Ausbau Erneuerbarer Energien hemmen könnte und damit den Klimaschutzzielen widerspräche", so Liebing. Der VKU betont die Wichtigkeit attraktiver Investitionsanreize und verlässlicher Planungssicherheit, besonders mit Blick auf den angestrebten Ausbau Erneuerbarer Energien. 

Vor diesem Hintergrund begrüßt der Verband die Bestrebungen der Kommission, Abschlüsse freiwilliger Power Purchase Agreements zu erleichtern. Sie stellen ein wichtiges Instrument für den marktbasierten Zubau Erneuerbarer Energien dar. Ebenfalls positiv bewertet der VKU, dass die Inanspruchnahme sogenannter Contracts for Differences laut Kommissionsvorschlag freiwillig bleibt, denn so bleiben Entscheidungen hinsichtlich der Stromvermarktung bei den Anlagenbetreibern.

Zu begrüßen ist in diesem Zusammenhang auch, dass die genaue Ausgestaltung von CfDs im Ermessensspielraum der Mitgliedsstaaten liegen soll. Dort kann am ehesten sichergestellt werden, dass effektive Investitionsanreize gesetzt und Fehlanreize vermieden werden.

Kritisch bewertet der VKU hingegen eine Verpflichtung zu einer vorgeschriebenen Risikomanagement-Strategie (der sogenannten Hedgingstrategie) und spricht sich klar gegen eine solche aus. Die Absicherung muss laut Liebing zum jeweiligen Vertriebsprodukt passen: „Stattdessen sollten Anreize für mehr Transparenz hinsichtlich der Absicherung der vertraglich vereinbarten Energielieferungen gegenüber den Kunden gesetzt werden.“ Es sei richtig, die Regeln für Maßnahmen in einer Energiepreiskrise festzulegen. Dabei sollte aber kein Preis festgesetzt, sondern eine Preisobergrenze bestimmt werden. Außerdem müsse zwingend die Entschädigung für die Energieversorger geregelt werden.

Auch die Einführung eines so genannten Peak-Shaving-Produkts lehnt der VKU ab. Die Lastspitzenkappung würde aus Sicht des VKU zu einer weiteren Fragmentierung des Strommarkts in Deutschland führen. Zudem würde der Handlungsdruck zur Flexibilisierung für andere Verbraucher reduziert. „Außerdem besteht die Gefahr, dass ein Peak-Shaving-Produkt durch geringe Liquidität und ineffiziente Preisbildung oder mögliche Markmacht gekennzeichnet sein könnte“, so Liebing.

Mit der Überarbeitung des Strommarktdesigns, will die EU den Strommarkt auf europäischer Ebene für die Energiewende und aktuellen Herausforderungen fit machen. Kommunen, lokale und regionale Energieversorger spielen eine entscheidende Rolle bei der Energiewende vor Ort. Nur durch die Einbindung der Akteure vor Ort und Nutzung bestehender sowie neuer lokaler und regionaler Infrastruktur könne die Energiewende zeitnah und erfolgreich umgesetzt werden, sagte Liebing: „Mit Blick auf eine zunehmend dezentrale Energieversorgung gilt das für den künftigen Strommarkt besonders.“ 

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