VKU: Verzahnung von GEG und kommunaler Wärmeplanung macht Weg für ein gutes Gesetz frei

Nach Einigung im Streit um „Heizungsgesetz“

Die gestrige Einigung in der Debatte um das sogenannte Heizungsgesetz bewertet der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) als ein außerordentlich positives Signal auf dem Weg zur klimaneutralen Wärmeversorgung.


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„Nun besteht die Aussicht auf ein gutes Gesetz, mit realistischen Regelungen, die von Stadtwerken und kommunalen Energieversorgern auch umgesetzt werden können“, sagte VKU-Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing am Mittwoch. Die geplante Verzahnung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) mit der kommunalen Wärmeplanung stoße in der Branche auf große Zustimmung.

Seit dem Bekanntwerden des ersten Gesetzentwurfs zum GEG hat sich der VKU für die Verzahnung des Gesetzes mit der kommunalen Wärmeplanung und einem möglichst großen technologischen Lösungsspielraum eingesetzt. „Wir begrüßen, dass die Koalition unserer Empfehlung folgen will, denn mit kommunalen Wärmeplänen können Lösungen vor Ort entwickelt werden, die optimal passen und am effizientesten sind“, so Liebing.

Auch Pläne, dass die Pflichten des GEG erst greifen, wenn die kommunale Wärmeplanung vorliegt, seien sehr zu begrüßen. „Erst mit Vorliegen der Wärmeplanung haben Hauseigentümer Informationen über verfügbare Heizoptionen und Wärme- und Gasnetzbetreiber Klarheit darüber, in welchen Stadt- und Gemeindegebieten sie Kunden einen Anschluss an ihre Netze in Aussicht stellen können“, so Liebing. Dank kommunaler Wärmepläne könnten Verbraucherinnen und Verbraucher besser als bisher bei der Wärmewende unterstützt werden.

Transformationspläne mit pauschalen Fristen und Garantieforderungen, etwa die vollständige Umstellung auf Wasserstoff bis zum Jahr 2035, hatte der VKU immer wieder als nahezu unerreichbar kritisiert. Deshalb sei positiv, dass nun stattdessen auf einen Fahrplan für die Transformation der Gasnetze bis zum Jahr 2045 abgestellt werden soll.

Auch bei der Fernwärme müssen nach VKU-Angaben künftige gesetzliche Regelungen praxistauglich und realistisch sein. Insbesondere in urbanen Räumen ist sie das zentrale Instrument zur Dekarbonisierung der Wärmeversorgung. Bisher verlangt der GEG-Entwurf von den Wärmenetzbetreibern einen Transformationsplan, der eine Umstellung der Wärmeversorgung bis zum Jahr 2030 auf einen Anteil von 50 Prozent aus erneuerbarer Wärme oder unvermeidbarer Abwärme anstrebt. „Dieses Zwischenziel ist von vielen Versorgern aufgrund langer Projektlaufzeiten so kurzfristig nicht erreichbar und könnte den notwendigen Ausbau sogar behindern“, mahnte Liebing.

Der Gesetzentwurf zum Gebäudeenergiegesetz soll noch in dieser Woche im Bundestag in erster Lesung behandelt werden. „Wichtig ist nun eine sorgfältige Umsetzung in der Gesetzgebung, für die wir gern die Expertise aus der Praxis einbringen“, so Liebing.

VKU Verband kommunaler Unternehmen e. V. direkter Link zum Artikel