VKU zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Gebäudeenergiegesetz

Ingbert Liebing, VKU-Hauptgeschäftsführer, zur Eilentscheidung des Bundesverfassungsgerichts

Das Bundesverfassungsgericht hat am gestrigen Mittwoch die für kommenden Freitag geplante Verabschiedung des sogenannten Heizungsgesetzes im Bundestag in einem Eilverfahren gestoppt. 


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„Mit der überraschenden Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von gestern gegen eine Verabschiedung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) in dieser Woche war die Koalition im Deutschen Bundestag gefordert und musste sich mit einer völlig neuen Lage beschäftigen.

Mit der Absage an eine schnelle Sondersitzung geht das GEG in die Verlängerung bis in den September. Zugleich hat die Koalition die Ausschussbeschlussfassung vom gestrigen Mittwoch bestätigt und damit deutlich gemacht, dass sie nicht in neue inhaltliche Beratungen einsteigen will. Damit ist zu erwarten, dass es im Herbst nach der Verabschiedung des GEG in der vorliegenden Form auch ein erstes Reparaturgesetz im Zusammenhang mit der Beschlussfassung des Wärmeplanungsgesetzes geben wird, das mit dem Entschließungsantrag bereits in Aussicht gestellt wird. 

Das Bundesverfassungsgericht hat mit der gestrigen Entscheidung die Parlamentsrechte und die Beteiligungsrechte einzelner Abgeordneter gestärkt. Das wird der Deutsche Bundestag sicherlich in neue Regeln umsetzen. Das ist die Gelegenheit, auch die Beteiligungsrechte von Verbänden zu stärken, die sich in der letzten Zeit auf ein nicht mehr hinnehmbares Maß verdichtet und verkürzt haben. Was in Krisenzeiten nachvollziehbar ist, darf aber nicht zum Regelfall werden. 

Teilweise waren die Verbändebeteiligungen - eher auf Stunden oder wenige Tage gestutzt.  Die Vorbereitungszeit für die GEG-Anhörung im Bundestagsausschuss für Klimaschutz und Energie übers vergangene Wochenende hinweg war auch für eingeladene Experten unvertretbar knapp. Hier erwarten wir eine deutliche Korrektur von Bundestag und Bundesregierung, für gegenseitige Fairness und für mehr Sorgfalt und Qualität in der Gesetzgebung.“

VKU Verband kommunaler Unternehmen e. V. direkter Link zum Artikel