Wettbewerbsfähiger Industriestrompreis

Wirtschaft — Antwort — hib 362/2023

Um einen wettbewerbsfähigen Industriestrompreis zu ermöglichen, prüft das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz derzeit Ansätze, die darauf anzielen, gezielt kostengünstigen Strom aus erneuerbaren Energien für die Industrie verfügbar zu machen.


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Das geht aus einer Antwort (20/6632) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/6350) der CDU/CSU-Fraktion hervor.

Hierfür könne ein Ansatzpunkt die Verordnungsermächtigung zur Einführung von Industriestrompreisen in Paragraph 96 des Windenergie-auf-See-Gesetzes (WindSeeG) sein, heißt es in der Antwort. Die Verordnungsermächtigung ermöglicht es, Strom aus neuen Offshore-Anlagen auf zentral voruntersuchten Flächen zu dem Preis an Unternehmen weiterzureichen, der sich in den Ausschreibungen der entsprechenden Offshore-Windparks ergibt, heißt es in der Antwort.

Erforderlich dafür wäre die teilweise Umstellung des Ausschreibungsdesigns auf zentral voruntersuchten Flächen auf Contracts for Difference (CfDs). Diese Möglichkeit sei in den Vorschlägen der EU-Kommission für eine gezielte Strommarktreform angelegt, schreibt die Bundesregierung.

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