Dedy zum Straßenverkehrsgesetz: „Entwurf lässt ein Umdenken erkennen“

Zum Gesetzentwurf für eine Änderung des Straßenverkehrsgesetzes, sagt Helmut Dedy, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetages:


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„Für die Mobilität der Zukunft in unseren Städten gilt es Vieles zusammenzudenken. Klimaziele, Verkehrssicherheit, Lebensqualität, Gesundheitsschutz und Stadtentwicklung gehören heute dazu. Dass jetzt die Ziele Klima- und Umweltschutz, Gesundheit und städtebaulichen Entwicklung neben dem Ziel der ‚Flüssigkeit und Sicherheit des Verkehrs‘ erstmals ins Straßenverkehrsgesetz aufgenommen werden sollen, ist ein guter Schritt.

Denn Städte müssen diese unterschiedlichen Aspekte gegeneinander abwägen. Dafür gibt es aber keine Blaupause, es hängt sehr stark von der konkreten Situation vor Ort ab. Deshalb fordern die Städte seit langem vom Bund mehr Entscheidungs- und Gestaltungsspielräume im Verkehrssektor. Ein neues Straßenverkehrsgesetz und eine novellierte Straßenverkehrsordnung müssen das endlich ermöglichen. Das gilt für ein Parkraummanagement und Gebühren ebenso wie für Geschwindigkeitsbeschränkungen und neue Verkehrskonzepte. Die jetzt im Entwurf vorgelegten Änderungen des Straßenverkehrsgesetzes lassen erste Anzeichen für ein Umdenken erkennen und gehen für die Städte in die richtige Richtung.

Gleichzeitig sehen wir noch Nachbesserungsbedarf. Statt einer reinen Erprobungsklausel, wie sie jetzt vorgesehen ist, braucht es eine umfassende Innovationsklausel. Eine Erprobungsklausel ermöglicht befristete Verkehrsversuche für maximal vier Jahre. Zusätzlich sollte ein Verfahren verankert werden, mit dem Erfahrungen aus diesen Versuchen dann auch zeitnah in die Straßenverkehrsordnung aufgenommen werden können – das würde eine Innovationsklausel ermöglichen.

Viele Städte möchten neue Formen der Verkehrslenkung und neue Verkehrskonzepte ausprobieren. In zahlreichen Städten gibt es einen breiten politischen Konsens, dennoch sind bisher viele verkehrspolitische Maßnahmen nicht umsetzbar, weil der gesetzliche Rahmen das nicht hergibt. Das gilt für Parken wie für Geschwindigkeit gleichermaßen. Im europäischen Ausland haben die Behörden da auf lokaler Ebene oft bedeutend mehr Handlungsmöglichkeiten.“

Dedy zum Straßenverkehrsgesetz: „Entwurf lässt ein Umdenken erkennen“ - Anhang 1
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