Deutsche Umwelthilfe fordert Tempo 30 als Regelgeschwindigkeit innerorts und verschärftes Lärm-Limit für Pkw und Motorräder gegen gesundheitsschädlichen Verkehrslärm

DUH fordert gesetzlichen Anspruch auf Lärmschutz und Erleichterungen für Kommunen bei der Umsetzung von Lärmschutzmaßnahmen

Dauerbeschallung durch Durchfahrtsverkehr, lautes Aufheulen von Motorrädern oder Sportwagen: Zum heutigen internationalen Tag gegen Lärm fordert die Deutsche Umwelthilfe (DUH) die Bundesregierung auf, Lärmschutz deutlich zu priorisieren und Betroffene besser zu schützen.


Voller Zugriff auf den Tagesanzeiger – Registrieren Sie sich jetzt kostenlos!

Um den vollständigen Artikel im Tagesanzeiger zu lesen, melden Sie sich bitte in Ihrem Themennetzwerke®-Konto an. Die Registrierung bei Themennetzwerke® ist kostenlos und ermöglicht Ihnen den vollständigen Zugang zum Tagesanzeiger und vielem mehr.

Falls Sie den Tagesanzeiger bereits auf kommunalwirtschaft.eu abonniert hatten und davor keinen Themennetzwerke® Account registriert hatten, dann klicken Sie auf den folgenden Link, um Ihr Passwort zu Ihrer bereits registrierten E-Mail-Adresse hinzuzufügen: Passwort für kommunalwirtschaft.eu Abonnenten hinzufügen

Jetzt einloggen Kostenlos registrieren

Lärm ist nach Luftverschmutzung die zweitgrößte umweltbedingte Ursache für Gesundheitsprobleme, wird jedoch vonseiten der Politik nach wie vor massiv vernachlässigt. So fehlt an existierenden Straßen ein rechtlicher Anspruch auf Lärmschutzmaßnahmen, selbst wenn eindeutig gesundheitsschädliche Lärmpegel von über 65 dB(A) am Tag oder 55 dB(A) in der Nacht überschritten werden. Dabei sind die Ausmaße und Folgen der Belastung enorm: Über 16 Millionen Menschen sind deutschlandweit in gesundheitsschädlichem Maße von Straßenverkehrslärm betroffen und noch weitaus mehr fühlen sich davon belästigt. Die DUH fordert daher Tempo 30 innerorts und eine Regelung, die vorschreibt, dass das im Fahrzeugschein eingetragene Fahrgeräusch in allen Fahrzuständen eingehalten werden muss. Zudem startet die Umwelt- und Verbraucherschutzorganisation eine bundesweite Mitmachaktion und ruft Bürgerinnen und Bürger dazu auf, konkrete Maßnahmen gegen Lärm zu beantragen und extrem laute Motorräder und Sportwagen zu melden.

Thomas Münzel von der Universität Mainz: „Als Kardiologe weiß ich, welchen Verlust an Lebensqualität und Lebenserwartung eine erhöhte Verkehrslärmexposition mit sich bringt. Lärmstress kann zu Herzkreislauferkrankungen inklusive der koronaren Herzerkrankung, Herzschwäche, Herzrhythmusstörungen bis hin zum Herzinfarkt und Schlaganfall führen. Doch damit nicht genug: Lärm verursacht auch psychische Erkrankungen wie Depression, Angststörungen und Demenz. Es muss sich endlich die Erkenntnis durchsetzen, dass Verkehrslärm ein ernsthafter Herzkreislaufrisikofaktor ist mit gravierenden gesundheitlichen Folgen für die Betroffenen und damit auch enorme Gesundheitskosten für die Gesellschaft verursacht. Ich fordere die Bundesregierung deshalb auf, ihre Schutzpflicht gegenüber Betroffenen wahrzunehmen und dem Schutz vor Lärm endlich den Stellenwert beizumessen, der im angemessenen Verhältnis zu den verursachten Kosten steht.“

Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH: „Der Schutz vor Verkehrslärm ist in Deutschland mangelhaft. Im Gegensatz zu anderen EU-Staaten verweigert Deutschland wirksame Maßnahmen wie Tempo 30 in der Stadt oder eine konsequente Verfolgung von überlauten Motorrädern und Sportwagen. Lärm ist extrem gesundheitsschädlich und muss konsequent reduziert werden. Wir brauchen verschärfte Lärmgrenzwerte und eine wirksame Überwachung. Die Behörden hören aktiv weg, wenn Fahrzeuge und Motorräder selbst die laschen Grenzwerte überschreiten. Daher starten wir eine bundesweite Aktion, in deren Rahmen wir mit mobilen Lärmmessungen extrem laute Motorräder und Lärm-Pkws identifizieren und den Behörden zur Stilllegung melden und zudem den vom Lärm betroffenen Bürgern eine Anleitung geben, wie sie ebenfalls solche Fahrzeuge zur Stilllegung bei den Behörden anzeigen können. Außerdem machen wir Druck für eine geänderte Typzulassung, damit alle Fahrzeuge das vorgeschriebene Lärm-Limit auch wirklich einhalten.“

Hintergrund:

Die EU-Umgebungslärmrichtlinie verpflichtet Kommunen, Lärmaktionspläne mit konkreten Maßnahmen zu erstellen. Ein von der DUH in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten zeigt, dass Kommunen mit der Lärmaktionsplanung bereits rechtssicher großflächig Tempo 30 einführen können. Diese Möglichkeit wird jedoch kaum genutzt. Bürgerinnen und Bürger können über das Lärm-Tool der DUH bei ihrer Gemeinde Anträge für mehr Lärmschutz stellen. Dass in Deutschland Nachholbedarf in Sachen Lärmschutz besteht, zeigt sich auch am laufenden EU-Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland. Nach wie vor wurden nicht für alle Hauptverkehrsstraßen Lärmaktionspläne vorgelegt. Bis zum 13. Mai 2024 hat Deutschland Zeit, um auf die vorgebrachten Beanstandungen zu reagieren und nachzubessern. 

DUH Deutsche Umwelthilfe e.V. direkter Link zum Artikel