Deutsche Umwelthilfe kritisiert Wissing wegen geplanter Verhinderung der Verkehrswende

Zum Entwurf der Straßenverkehrsordnung

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) kritisiert den ihr vorliegenden Referentenentwurf von FDP-Verkehrsminister Wissing zur Reform der Straßenverkehrsordnung (StVO) als geplanten Verstoß gegen den Koalitionsvertrag.


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Nachdem die letzten Tage bereits über den Entwurf des Straßenverkehrsgesetzes diskutiert wurde, entpuppt sich nun auch der Entwurf der StVO als Nebelkerze. Abgesehen von geringfügigen Erleichterungen bei der Einrichtung von Fußgängerüberwegen und Busspuren soll mit dieser Neufassung der StVO die Dominanz des Autos in unseren Städten festgeschrieben werden: Die groß angekündigten Ziele des Klima- und Umweltschutzes, der Gesundheit und der städtebaulichen Entwicklung sollen nur für bestimmte Maßnahmen gelten und nur, wenn der Autoverkehr nicht eingeschränkt wird. Auch die angekündigten Vereinfachungen zur Einführung der Parkraumbewirtschaftung gelten nur, sofern die Leichtigkeit des Verkehrs nicht eingeschränkt wird. Damit widerspricht der StVO-Entwurf sowohl den Vorgaben des Koalitionsvertrags als auch den Notwendigkeiten, endlich eine nachhaltige und klimafreundliche Mobilität zu erzielen. Widersprüchliche Interpretationen und gerichtliche Auseinandersetzungen sind vorprogrammiert. Damit wird die Mobilitätswende auf Jahre ausgebremst.

Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH: „Eine wirkliche Reform des Straßenverkehrsrechts ist nicht vorgesehen. Keine Regelgeschwindigkeit Tempo 30, keine flächendeckende Parkraumbewirtschaftung, keine Vereinfachungen bei der Einführung von Einbahnstraßen und Durchfahrtssperren. Stattdessen immer mehr Ausnahmen und immer mehr Flickwerk. Setzt sich der Siegeszug von Porsche-Minister Wissing nun auch bei der Straßenverkehrsordnung fort? Ein Minister, der Tempo 30 als Freiheitseinschränkung bezeichnet beweist, dass ihm die Sicherheit von Kindern, Fahrradfahrerinnen und Rollstuhlfahrern egal ist.“

Zwar sieht der Gesetzesentwurf einige Verbesserungen für die Anordnung von Radwegen, Zebrastreifen und Busspuren vor, jedoch muss immer auch die Leichtigkeit des Autoverkehrs berücksichtigt werden. Diese schwammigen Regelungen werden die nächsten Jahre zahlreiche Gerichte beschäftigen. Die DUH hebt insbesondere folgende Kritikpunkte am aktuellen Entwurf zur StVO hervor:

  • Weiteres Stückwerk: Die neuen Möglichkeiten für Tempo 30 beziehen sich nur auf kurze Streckenabschnitte und Straßen vor Zebrastreifen und Spielplätzen sowie an „hochfrequentierten Schulwegen“ anstatt Regelgeschwindigkeit Tempo 30 einzuführen.
  • Kleinere Gemeinden können straßenverkehrsrechtliche Anordnungen wie Radwege oder Tempo-30-Zonen nicht selbst bestimmen, sondern lediglich beantragen – ein riesiger Bürokratie-Aufwand. 
  • Keine Einführung der flächendeckenden Parkraumbewirtschaftung.
  • Die Anordnung aus Umwelt- oder Klimagründen gilt nur für klar definierte Maßnahmen wie Radwege und Busspuren, nicht für Durchfahrtssperren oder Einbahnstraßen. Wohngebiete ohne Durchgangsverkehr lassen sich so nicht realisieren.
  • §45 Absatz 9 Satz 1 StVO bleibt unangetastet: Für jede Anordnung von Radwegen, Busspuren und Zebrastreifen bleibt nach wie vor die Darlegung einer Gefahrenlage notwendig. Das ist unnötige Bürokratie für personell und finanziell knappe Kommunen.
  • Busspuren sollen zukünftig durch die Freigabe für unterschiedliche Mobilitätsformen entwertet und der Busverkehr ausgebremst werden.

Robin Kulpa, Stellvertretender Leiter Verkehr und Luftreinhaltung ergänzt: „Beschränkungen des fließenden Autoverkehrs sind nur möglich, wenn eine nachgewiesene Gefahrenlage besteht. Anstatt diese aus der Zeit gefallene Regel aufzuheben, werden noch mehr Ausnahmen eingeführt. Jetzt gibt es schon zehn verschiedene Ausnahmen von einer Regel, die einfach abgeschafft werden könnte. Das ist kein großer Wurf, sondern unübersichtliches Flickwerk.“

DUH Deutsche Umwelthilfe e.V. direkter Link zum Artikel