„Höhe der Gebühren nicht in Zweifel gezogen“

Deutscher Städtetag zu Urteil zu Bewohnerparken

Zum Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zur Bewohnerparkgebührensatzung der Stadt Freiburg sagt Helmut Dedy, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetages:


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„Leider hat das Bundesverwaltungsgericht die Satzung der Stadt Freiburg für unwirksam erklärt. Für die Städte ist das Urteil unterm Strich trotzdem eine gute Nachricht. Denn die Höhe der Gebühr hat das Gericht ausdrücklich nicht in Zweifel gezogen, das ist gut so. Letztlich wurde die Satzung nur aufgehoben, weil Bund und Länder es sich bei der Änderung des Straßengesetzes und dem Erlass der Verordnung über das Bewohnerparken zu einfach gemacht haben.

Das heißt: Grundsätzlich können Städte die Gebühren für Bewohnerparken entsprechend erhöhen. Das ist wichtig, denn Städte sind nicht in erster Linie Parkplätze. Wer im knappen, öffentlichen Raum parken will, muss auch bereit sein, dafür zu zahlen. Viele Jahre konnten Anwohnerinnen und Anwohner ihr Fahrzeug für rund 30 Euro im Jahr abstellen. Das ist überholt. Das kostenfreie Parken wird vielerorts der Vergangenheit angehören. Viele europäische Nachbarländer sind diesen Weg bereits gegangen. Der öffentliche Raum in unseren Städten ist viel zu wertvoll, um nur als Parkplatz zu dienen.

Das Urteil zeigt aber auch: Die Städte brauchen Rechtssicherheit. Deshalb ist es jetzt umso wichtiger, dass das Bundesverkehrsministerium schnell einen Entwurf für eine kommunalfreundliche Reform des Straßenverkehrsgesetzes vorlegt. Und zwar eine Reform, die uns als Städten die Möglichkeit gibt, Mobilitätsfragen vor Ort selbst zu entscheiden – ob bei Parkraummanagement, Gebühren oder Geschwindigkeitsbeschränkungen.“

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